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Welche Fahrerassistenzsysteme sind ab 2022 Pflicht für Neuwagen?

Fahrerassistenzsysteme – Was ist ab dem 6. Juli 2022 Pflicht?

Ab 2022 gilt eine EU-Verordnung, die Fahrerassistenzsysteme in allen neuen Fahrzeugen zur Pflicht macht – zunächst für alle neu entwickelten Fahrzeuge. Ab 2024 müssen dann alle Neuwagen mit den zusätzlichen Systemen ausgestattet sein.

Diese Sicherheitsfeatures sind mit einem Aufpreis beim Autokauf verbunden, doch ohne diese Assistenzsysteme gibt es keine Typzulassung in der EU.

Ziel dieser neuen Verordnung ist unter anderem das Bestreben nach weniger Verkehrsunfällen und mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Im Überblick: Fahrerassistenzsysteme, die ab 2022 Pflicht sind und in Neuwagen verbaut werden müssen.

Notbremsassistent

Der Notbremsassistent dient der Vermeidung von Kollisionen oder zumindest der Reduzierung der Schwere einer unvermeidbaren Kollision.

Der Notbremsassistent ist in der Lage, Gefahrensituationen, die durch Hindernisse oder Fahrzeuge verursacht werden, zu erkennen und Maßnahmen zur Kollisionsvermeidung bzw. einer Reduzierung der Schwere einer unvermeidbaren Kollision einzuleiten. Die Maßnahmen können in einem ersten Schritt die Warnung des Fahrers mittels akustischer und visueller Signale beinhalten. Reagiert der Fahrer in dieser Zeit, so unterstützt der Bremsassistent bei der optimalen Bremskraftgenerierung (Zielbremsung). Bleibt eine Reaktion des Fahrers aus, so führt der Notbremsassistent völlig selbstständig eine Notbremsung aus. Die dazu nötigen Daten werden in Echtzeit von Sensoren des Fahrzeugs zur Wahrnehmung des Umfelds ausgewertet, sodass jederzeit Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen von relevanten Objekten durchgeführt werden.

Zukünftig soll der Notbremsassistent auch verpflichtend auf andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger reagieren können. Eine Abschaltung des Assistenten ist möglich, jedoch wird dieser beim nächsten Start des Motors automatisch wieder eingeschaltet.

Notbremslicht („adaptives Bremslicht")

Das Notbremslicht signalisiert hinterherfahrenden Verkehrsteilnehmern eine starke Verzögerung, indem die Bremslichter des Fahrzeugs stark aufblinken.

Das Notbremslicht, auch „adaptives Bremslicht“ genannt, wird bei Verzögerungen von über 6 m/s² (0,6 g) ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h aktiviert, indem die Bremslichter des stark bremsenden Fahrzeugs mehrmals pro Sekunde hell aufblinken. Auch der Einsatz des ABS-und/oder ESP-Regelsystems wird so signalisiert. Wird das Fahrzeug bis in den Stillstand eingebremst, so schaltet sich automatisch die Warnblinkanlage zu einem jetzt dauerhaft aufleuchtenden Bremslicht hinzu. So können die hinterherfahrenden Fahrzeuge schneller und besser auf eine starke Bremsung und auch auf den Stillstand des vorausfahrenden Fahrzeugs aufmerksam gemacht werden. Dies soll zu einer Vermeidung oder zumindest Reduzierung der Schwere eines Auffahrunfalls dienen.

Das Steuergerät für das Notbremslicht wird mit verschiedenen Informationen versorgt, die für eine Aktivierung des Systems benötigt werden. Dazu zählen unter anderem die Geschwindigkeit des Fahrzeugs, der Pedaldruck als auch das Betätigungstempo des Bremspedals, der Eingriff des ABS- und/oder ESP-Systems und der damit verbundenen Reifenhaftreibung.

Notfall-Spurhalteassistent

Der Notfall-Spurhalteassistent greift beim Erkennen eines unbeabsichtigten Verlassens der Fahrspur aktiv in das Fahrzeug ein, um dieses in der Spur zu halten.

Erkennt der Notfall-Spurhalteassistent einen Notfall, so greift dieser aggressiver als der bekannte Spurhalteassistent in das Fahrzeug ein. So korrigiert dieser ein unbeabsichtigtes Verlassen der Fahrspur, wodurch verhindert wird, dass das Fahrzeug von der Straße abkommt oder sogar in den Gegenverkehr gerät. Ähnlich zum Notbremsassistenten wird der Fahrer erst akustisch und visuell gewarnt, bevor das System automatisch in das Fahrzeug eingreift.

Fehlen dem System bspw. Fahrbahnmarkierungen aufgrund von Mängeln in der Straßeninfrastruktur, so deaktiviert sich das System selbstständig. Das System lässt sich aber auch im Fahrzeug manuell deaktivieren. Wird das Fahrzeug wieder gestartet, so wird der Notfall-Spurhalteassistent automatisch wieder eingeschaltet.

Geschwindigkeitsassistent

Der Geschwindigkeitsassistent warnt den Fahrer akustisch und visuell, wenn die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird.

Der Geschwindigkeitsassistent warnt, sobald die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, indem der Fahrer akustisch und visuell auf diese Überschreitung hingewiesen wird. Die dazu nötigen Richtwerte können mittels Kamera in Verbindung mit einer Verkehrszeichenerkennung direkt von der Straße, aus den Daten von Navigationsdiensten oder durch eine Kombination beider eingeholt werden.

Dieser Assistent kann manuell deaktiviert werden und ist beim erneuten Anlassen des Motors automatisch wieder eingeschaltet.

Rückfahrassistent

Der Rückfahrassistent unterstützt den Fahrer beim Rückwärtsfahren, indem dieser vor hinter dem Fahrzeug befindlichen Personen und Objekten warnt.

Der Rückfahrassistent dient der Unterstützung des Fahrers beim Rückwärtsfahren, indem dieser die mangelhafte Sicht nach hinten kompensiert. Die Kompensation wird mithilfe von Sensor- und/oder Kamerainformationen gewährleistet. Um Kollisionen insbesondere mit Personen, aber auch mit sonstigen Hindernissen hinter dem Fahrzeug zu vermeiden, erfolgt eine entsprechende Warnung an den Fahrer, wenn das System aus den Umfelddaten ein Kollisionsrisiko erkennt.

Reifendrucküberwachung

Die Reifendrucküberwachung weist auf einen unzulässigen Reifenluftdruck hin und dient zur Vermeidung von Unfällen.

Die Systeme zu Reifendrucküberwachung sind für neu zugelassene Pkws bereits seit 2014 Pflicht. Diese Verpflichtung gilt ab 2022 auch für neu zugelassene Nutzfahrzeuge, Trucks, Busse sowie für große LKW-Anhänger.

Die Systeme warnen über eine Displayanzeige oder ein Warnsignal, sobald der Luftdruck im Reifen zu stark von einem definierten Wert abweicht. Die Reifenluftdrucksensoren geben dabei permanent den aktuellen Luftdruck in den Reifen an das Steuergerät weiter. Dementsprechend kann sowohl ein schleichender als auch ein akuter Luftverlust schnell vom System erkannt werden.

Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner

Der Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner dient zur Erkennung und Signalisierung von Phasen nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers.

Der Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner soll vor allem den sogenannten Sekundenschlaf verhindern. Dafür werden sowohl die Augen- bzw. Lidbewegungen als auch die Lenkbewegungen kontinuierlich aufgezeichnet und überwacht. Erkennt das System eine nachlassende Konzentration bzw. Anzeichen von Müdigkeit beim Fahrer, so wird der Fahrer anhand von akustischen und optischen Signalen an eine Pause erinnert. Auch der Einsatz einer Vibration des Lenkrads ist möglich.

Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

Die alkoholempfindliche Wegfahrsperre soll einer alkoholisierten Person das Führen des Fahrzeugs im Straßenverkehr verwehren.

Zukünftig müssen alle Neuwagen über eine standardisierte Schnittstelle verfügen, die die Möglichkeit einer Nachrüstung für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre bietet.

Jedoch sei darauf hingewiesen, dass ein Kontrollgerät nicht Bestandteil der Verordnung ist, sondern eben nur die Realisierung einer standardisierten Schnittstelle. Allerdings gibt es schon Systeme, die mit einem Atemalkohol-Gerät arbeiten, welches erst nach einer negativen Atemprobe die Zündung aktiviert.

Unfalldatenspeicher („ereignisbezogene Datenaufzeichnung (Blackbox)")

Der Unfalldatenspeicher dient der Dokumentation wesentlicher Fahrzeugparameter im Zusammenhang mit einem Unfall des Fahrzeugs.

Der Unfalldatenspeicher, welcher auch als ereignisbezogene Datenaufzeichnung aufgefasst werden kann, ist eine Art Blackbox an Bord des Fahrzeugs, die der Dokumentation wesentlicher Fahrzeugparameter im Zusammenhang mit einem Unfall des Fahrzeugs dient und dazu die Daten unmittelbar vor, während und nach einem Zusammenstoß speichert. Dabei werden unter anderem Daten zur Geschwindigkeit, Verzögerung, Position, Neigung und Daten aus dem eCall-System aufgezeichnet. Aufgrund der Datenschutzanforderungen geschieht dies völlig anonymisiert. Die Aufzeichnungen können nationalen Behörden im Zuge der Unfallforschung zur Verfügung gestellt werden.

Es sei darauf hingewiesen, dass sich dieses System nicht deaktivieren lässt und sowohl in teil- als auch in vollautonomen Fahrzeugen verbaut werden muss.

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