So bringen Sie Ihr Traumauto ohne EG-Typgenehmigung auf die Straße
Es gibt viele Gründe, ein Auto aus dem Ausland zu importieren. Ein besonderes Schnäppchen, der Wunsch nach einem individuellen Modell, oder die Gelegenheit, einen top erhaltenen Klassiker zu ergattern. Beim Autokauf im Ausland sollten in Sachen Zulassung jedoch ein paar Dinge beachtet werden.
So ist bei der erstmaligen Zulassung eines Importfahrzeugs ohne EG-Typgenehmigung oder deutsche ABE echtes Expertenwissen erforderlich. In der Regel müssen sich diese Importfahrzeuge zunächst einer Vollabnahme unterziehen.
Dabei erstellen wir ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Ihr Importfahrzeug alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt und Sie sicher unterwegs sind.
Vollabnahme für Importfahrzeuge mit EG-Typgenehmigung:
Neuwagen oder junge Gebrauchte aus EU-Ländern importieren
Wenn es sich um einen EU-Neuwagen oder einen jungen Gebrauchten aus dem EU-Ausland mit EG-Typgenehmigung handelt, ist die erstmalige Zulassung in Deutschland ziemlich unkompliziert. Neben der ausländischen Zulassung und dem COC-Papierbenötigen Sie eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung. Beide Untersuchungen können Sie schnell und unkompliziert bei der TÜV Rheinland Prüfstelle in Ihrer Nähe machen lassen. Sollte das COC nicht vorliegen, kann unser Mitarbeiter vor Ort ein gleichwertiges Dokument erstellen.
Vollabnahme für Importfahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung und EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Zulassung eines Importfahrzeugs ohne EG-Typengenehmigung
Bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung – etwa US-Importe oder importierte Oldtimer– liegt der Fall anders. Hier schreibt der Gesetzgeber in Deutschland zwingend ein Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE) vor. Hierzu ist eine Vollabnahme erforderlich. Unsere erfahrenen Experten prüfen Ihr Importfahrzeug und erstellen das Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie direkt vor Ort das Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis. Auf dieser Basis erteilt die zuständige Straßenverkehrsbehörde die Zulassung für das Importfahrzeug.
Technisches Datenblatt für Importfahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung
Sie benötigen für die Zulassung Ihres Importfahrzeugs ein Technisches Datenblatt? Mit unserem Import-Datenblatt-Service lassen sich die korrekten Daten Ihres Import-Fahrzeugs einfach und unkompliziert ermitteln.
Importfahrzeug-Zulassung: Alle Services aus einer Hand
Die Vollabnahme können Sie in unseren zahlreichen Prüfstellen durchführen lassen. Bringen Sie hierzu bitte die ausländischen Zulassungsdokumente und eventuell ein Technisches Datenblatt mit.
Bei bestandener Prüfung erstellen wir direkt vor Ort das Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Dieses legen Sie anschließend bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vor. Auf dieser Basis erteilt die Verwaltungsbehörde die Betriebserlaubnis für das Importfahrzeug.
Unser Rundum-Service für die Zulassung von Importfahrzeugen umfasst:
- Kompetente fachliche Beratung vor und nach dem Fahrzeugkauf
- Einzelabnahme nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV
- Erstellung eines Gutachtens zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE)
- Durchführung sämtlicher vorgeschriebenen Fahrzeugprüfungen