FAQ Technische Anfragen

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Wo finde ich meine nächstgelegene Prüfstelle?

Ihre nächstgelegene Prüfstelle finden Sie unter folgendem Link:
www.tuv.com/germany/de/locationfinder/

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Unsere Terminhotline erreichen Sie unter der Telefonnummer 0800 / 8838 8838
Die Onlineterminierung finden Sie hier: https://www.tuv.com/termin

Wie kann ich einen gebuchten Termin absagen?

Nach der Terminbuchung für Ihren HU-Termin erhalten Sie eine Bestätigungsmail von TÜV Rheinland.
Über den Link in dieser Mail können Sie Ihren Termin verwalten und ggf. absagen oder verlegen.
Alternativ können Sie Ihren Termin auch über unser Call Center absagen oder verlegen.
Sie erreichen uns unter: 0800 / 8838 8838.

Wo finde ich Ihre Gebührenliste? Was kostet eine HU (inklusive/exclusive) UMA/AU?

Die Kosten können von Bundesland zu Bundesland variieren. Sie finden alle unsere Standorte in der Onlineterminierung unter www.tuv.com/termin. Hier sind jedem Standort auch die aktuell gültigen Gebühren zugeordnet.

Wie kann ich mich auf die HU vorbereiten?

Die HU ist fällig, mein Fahrzeug befindet sich im Ausland. Kann das Fahrzeug auch im Ausland zur HU vorgeführt werden?

Haupt- und Abgasuntersuchung sind hoheitliche Aufgaben, die nur Anerkennung finden, wenn Sie im Zulassungsland des Fahrzeuges durchgeführt werden. Das Fahrzeug muß unmittelbar nach der Rückkehr nach Deutschland zur HU vorgeführt werden.
Unter Umständen empfiehlt es sich, bei den ausländischen Behörden und ihrer Versicherung zusätzliche Informationen einzuholen.

Können Sie mir eine HU-Reproduktion (Kopie) schicken?

Die Reproduktion einer HU oder einer Abnahme erhalten Sie persönlich an einer unserer Technischen Prüfstellen.
Bei Vorlage ihres Personalausweises und der Zulassungsbescheinigung.
Die Zustellung per Mail / Fax ist nur an Behörden möglich.

Kann ich beim TÜV Rheinland die Kopie einer ABE oder eines Teilegutachtens erhalten?

Prüfzeugnisse unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum dessen, der sie in Auftrag gegeben hat.
Wir sind nicht berechtigt, Zweitschriften von ABEn oder Teilegutachten zu erstellen oder zu vervielfältigen.
Nur der Inhaber oder sein Rechtsnachfolger können Ihnen das Dokument zur Verfügung stellen.
Bitte wenden Sie sich an den Teilehersteller bzw. den Inhaber der Genehmigung.

Kann bei Vorlage eines Prüfberichtes oder Materialgutachtens eine Begutachtung durchgeführt werden?

Für die Verwendung im Straßenverkehr sind nur Teile zugelassen, zu denen ein gültiges Prüfzeugnis vorliegt und die dauerhaft gekennzeichnet sind.
Gültige Prüfzeugnisse sind z.B. eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten (TG).
Prüfberichte, Materialgutachten oder andere Dokumente erfüllen nicht die rechtlichen Anforderungen als Prüfgrundlage.

Ich habe Felgen mit Materialgutachten und benötige eine Einzelabnahme.

Materialgutachten sind keine gültigen Prüfzeugnisse.
I.d.R. wurde lediglich die Probe eines Werkstoffs geprüft, ohne Bezug zum fertigen Bauteil.
Häufig enthalten Materialgutachten auch den Hinweis, dass sie ein gültiges Prüfzeugnis, wie zum Beispiel ein Teilegutachten nicht ersetzen können.

Wie kann ich ein importiertes Fahrzeug in Deutschland zulassen? Welche Unterlagen benötige ich?

Es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie das Fahrzeug in Deutschland in den Verkehr kommt.
Für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung benötigen Sie die ausländischen Zulassungsdokumente, eine gültige Haupt- inklusive Abgasuntersuchung und ein sogenanntes Certificate of Conformity (CoC). Das CoC erhalten Sie beim Fahrzeughersteller. Alternativ kann in den meisten Fällen ein gleichwertiges Dokument an der Prüfstelle im Rahmen der Abnahme erstellt werden.
Importfahrzeuge, die nicht über eine EG-Typgenehmigung verfügen, erhalten eine sogenannte Vollabnahme nach § 21 StVZO und ggf. eine Abgasuntersuchung. Es werden die ausländischen Zulassungsdokumente und ein Datenblatt des Herstellers oder eines Technischen Dienstes benötigt.
Für eine positive Abnahme muss das Fahrzeug mangelfrei sein und der deutschen StVZO zum Zeitpunkt der Erstzulassung entsprechen.

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