Es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie das Fahrzeug in Deutschland in den Verkehr kommt.
Für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung benötigen Sie die ausländischen Zulassungsdokumente, eine gültige Haupt- inklusive Abgasuntersuchung und ein sogenanntes Certificate of Conformity (CoC). Das CoC erhalten Sie beim Fahrzeughersteller. Alternativ kann in den meisten Fällen ein gleichwertiges Dokument an der Prüfstelle im Rahmen der Abnahme erstellt werden.
Importfahrzeuge, die nicht über eine EG-Typgenehmigung verfügen, erhalten eine sogenannte Vollabnahme nach § 21 StVZO und ggf. eine Abgasuntersuchung. Es werden die ausländischen Zulassungsdokumente und ein Datenblatt des Herstellers oder eines Technischen Dienstes benötigt.
Für eine positive Abnahme muss das Fahrzeug mangelfrei sein und der deutschen StVZO zum Zeitpunkt der Erstzulassung entsprechen.