Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Abgasuntersuchung (AU/UMA) wissen müssen.
Kennen Sie die UMA? Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene UMA (Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems), früher bekannt als Abgasuntersuchung oder AU, ist in Deutschland für jedes Kraftfahrzeug Pflicht. Der Name ist seit 2006 ein anderer, inhaltlich bleibt es beim bewährten Ziel – sie gibt Auskunft darüber, ob Ihr Fahrzeug noch die gesetzlich festgelegten Höchstwerte einhält.
Neue Pkw müssen zum ersten Mal nach drei Jahren zur HU und damit auch zur Abgasuntersuchung, danach alle zwei Jahre. Motorräder müssen von Anfang an alle zwei Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Für den gewerblichen Personentransport ist diese Fahrzeuguntersuchung sogar alle 12 Monate vorgeschrieben.
Abgasuntersuchung und Hauptuntersuchung: Was ist der Unterschied?
Die Abgasuntersuchung (AU) wurde Ende 2009 als separate Prüfung abgeschafft und ist seit 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Sie unterliegt damit auch denselben regelmäßigen Zeitabständen zur Prüfung. Neben dem Funktionstest für Bremsen oder Licht muss sich ein Kraftfahrzeug standardmäßig alle zwei Jahre einem obligatorischen Abgastest unterziehen - und zwar unabhängig von der Schadstoffklasse Ihres Autos.
Was wird bei der Abgasuntersuchung gemessen?
Bei einer Abgasuntersuchung wird die Einhaltung der Abgasgrenzwerte anhand des für das jeweilige Fahrzeug vorgeschriebenen Verfahrens überprüft. Der Prüfer gleicht die ermittelten Ist-Werte mit den vorgeschriebenen Soll-Werten ab. Nach der Durchführung der AU erstellt das System automatisch einen Prüfbericht. Sind die Abgaswerte zu hoch, kann Ihnen die Prüfplakette (HU-Prüfplakette) verweigert werden. Dies passiert allerdings nur in sehr seltenen Fällen.
Bei bestandener Hauptuntersuchung (HU) erteilen unsere Prüfer gleich die Prüfplakette. Jeder Fahrzeugbesitzer erhält zudem einen detaillierten Prüfbericht. Dieser dient im Falle einer nicht bestandenen UMA als aussagekräftige Grundlage, um zum Beispiel Kostenvoranschläge für etwaige Reparaturen einzuholen, bevor das Fahrzeug zur Nachuntersuchung angemeldet wird.
Abgasuntersuchung für Motorräder (AUK)
Motorräder (Krad) müssen seit April 2006 ebenfalls einer Abgasuntersuchung (bei Krafträdern auch AUK genannt) unterzogen werden. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf zulassungspflichtige Krafträder mit 2- oder 4-Takt-Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, d.h. alle Krafträder und Fahrzeuge der Klasse L (zwei-, drei und leichte vierrädrige Krafträder), die ein eigenes, amtliches Kennzeichen führen müssen und seit dem 1. Januar 1989 erstmalig zugelassen sind, unterliegen dieser Untersuchungspflicht.
Bei Motorrädern wird klassisch mit Abgassonde gemessen. Hier erfahren Sie mehr zu der Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung bei Motorrädern.
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