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Beschreibung der vier HU-Mängelklassen

Häufige Mängel bei der Hauptuntersuchung: TÜV Mängelklassen

Wenn im Zuge der Hauptuntersuchung Mängel am Auto festgestellt werden, müssen Sie gegebenenfalls zur HU-Nachprüfung. Hier finden Sie eine Übersicht zu den vier Mängelklassen der Hauptuntersuchung.

Mängelklassen Hauptuntersuchung (HU)

Grundsätzlich lassen sich die Ergebnisse der Hauptuntersuchung in vier Mängelklassen einteilen.

  • Ohne festgestellte Mängel: Sie erhalten die Prüfplakette
    Glückwunsch, Ihr Fahrzeug ist in einwandfreiem Zustand und Sie bekommen die neue Prüfplakette.

  • Geringe Mängel: Prüfplakette trotz kleiner Mängel
    Unser Prüfer hat wenige kleine Mängel gefunden, wie einen leicht zerkratzten Spiegel oder eine kaputte Glühlampe in der Kennzeichenbeleuchtung. In solchen Fällen kann er die HU-Plakette vergeben und auf eine Nachuntersuchung verzichten. Als Halter des Fahrzeugs müssen Sie die im Prüfbericht vermerkten Mängel unverzüglich beseitigen. So erhöhen Sie Ihre Sicherheit und vermeiden im Falle einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld.
    Die Prüfplakette darf nur zugeteilt werden, wenn die Bereitschaft zur Behebung der vorhandenen Mängel erkennbar ist.

  • Erhebliche Mängel: keine Prüfplakette und HU-Nachuntersuchung
    Stellt unser Prüfer erhebliche Mängel fest, erhalten Sie keine Plakette. Diese Mängel sind unverzüglich zu beheben, da die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges möglicherweise beeinträchtigt ist. Das reparierte Fahrzeug muss innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorgestellt werden. Sie haben zum Beispiel zu wenig Profil auf den Reifen, starken Rost an tragenden Teilen oder Ihre Bremse wirkt einseitig. Nach der bestandenen Nachuntersuchung können Sie dann sicher sein, dass Ihr Fahrzeug wieder vorschriftsmäßig ist.

  • Gefährliche Mängel: keine Prüfplakette und HU-Nachuntersuchung
    Der Prüfer stellt gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen, fest.
    Der Fahrzeughalter wird zusätzlich schriftlich im Untersuchungsbericht auf diesen Gefährdungstatbestand hingewiesen. Er hat bei Feststellung gefährlicher Mängel alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen. Das Fahrzeug darf lediglich noch nach Hause oder in die Werkstatt gefahren werden, um die Mängel zu beseitigen. Innerhalb eines Monats muss das reparierte Fahrzeug zur Nachuntersuchung vorgestellt werden. Es erfolgt keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde.

    Kommt unser Prüfer zu dem Schluss, dass Ihr Fahrzeug "eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt", ist er verpflichtet, die alte Plakette zu entfernen. Darüber hinaus muss er die Zulassungsbehörden informieren. Kurzum: Sie dürfen mit Ihrem Fahrzeug nicht mehr am Verkehr teilnehmen. Verkehrsunsicher wird ein Fahrzeug beispielsweise durch defekte Brems- oder Lenkanlagen oder durch erhebliche Rost-Schäden am Fahrgestell.

Unser Tipp

Fahren Sie gut vorbereitet zu Ihrem Termin bei TÜV Rheinland. Vergewissern Sie sich vorher, ob Ihr Fahrzeug noch richtig in Schuss ist. Unsere Checklisten sagen Ihnen, auf welche Punkte Sie achten müssen.

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