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FAQ rund um HU-Termin

FAQs HU-Termin

Fragen und Antworten rund um den HU-Termin bei TÜV Rheinland

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Wie lange dauert der Termin für eine Hauptuntersuchung?

Keine Sorge, lange dauert die Hauptuntersuchung bei TÜV Rheinland nicht. In der Regel sollten Sie für die Haupt- und Abgasuntersuchung Ihres Fahrzeuges rund 30 Minuten einplanen.

Wenn Sie auch Ihre Wartezeit bis zur Hauptuntersuchung verkürzen möchten, dann sollten Sie unbedingt vorher einen HU-Termin vereinbaren. Wenn Sie dann länger als 15 Minuten auf die Hauptuntersuchung warten müssen, schenken wir Ihnen im Rahmen unserer Ratz-Fatz-Kampagne ein Jahreslos der Deutschen Fernsehlotterie. Damit sagen wir „Entschuldigung“ und unterstützen gleichzeitig soziale Projekte in Deutschland.

Kann ich meinen Termin für eine Hauptuntersuchung online vereinbaren?

Mit unserer Onlineterminierung können Sie ganz bequem Ihren HU-Termin online buchen. Wählen Sie ihren Wunschort und Wunschtermin ganz bequem online aus.

Wie kann ich meinen Termin für eine Hauptuntersuchung absagen/verlegen?

Nach der Terminbuchung für Ihren HU-Termin erhalten Sie eine Bestätigungsmail von TÜV Rheinland. Über den Link in dieser Mail können Sie Ihren Termin verwalten und ggf. absagen oder verlegen. Alternativ können Sie Ihren Termin auch über unser Call Center absagen oder verlegen. Sie erreichen uns unter: 0800 / 8838 8838.

Kann ich ohne Termin zur Hauptuntersuchung kommen?

Ein Termin zur HU/AU hilft Ihnen, Wartezeiten zu vermeiden und besser zu planen. Termine können Sie ganz einfach hier online vereinbaren. Selbstverständlich können sie auch ohne Termin zur Hauptuntersuchung vorbeikommen.

Was muss ich zum Termin für eine Hauptuntersuchung mitbringen?

  • Zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung sollten Sie den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein) mitbringen.
  • Bei einer HU-Nachuntersuchung ist außerdem der Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung erforderlich.
  • Falls Ihr Fahrzeug getuned oder baulich verändert ist, brauchen Sie die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen wie z.B. Sonderfelgen oder Tieferlegungsfedern. Sind diese Änderungen im Fahrzeugschein eingetragen, brauchen Sie nur den Fahrzeugschein.

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