Prüfung durch behördlich bestimmte Sachverständige nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. –verordnung (StrlSchV)
Überwachung der Fristen zur wiederkehrenden Prüfung und Abstimmung von
Prüfterminen
Aufnahme der Geräte in unseren Datenbestand
Bereitstellung von speziellen Prüfmitteln
Aufsuchen der Gerätestandorte (ein Besuch einkalkuliert) und
Sachverständigenprüfung der Röntgeneinrichtungen nach den gesetzlichen Vorgaben und den Regelungen Richtlinie für
technische Prüfungen an Röntgeneinrichtungen (SV-RL)
und der Richtlinie zur Qualitätssicherung an Röntgeneinrichtungen (QS-RL)
Anbringen der TÜV-Rheinland-Prüfplakette
Erstellung eines separaten Prüfberichtes für jedes geprüfte Gerät
(Papierform / digital)