Unser Know-how für mehr Planungsfreiheit und Kostensensibilität.
Bei der Brandschutzplanung gilt es die Richtlinien zu berücksichtigen, ohne den Aspekt der Gebäudeästhetik zu vernachlässigen. Je früher der Brandschutz dabei in die Planungphase eines Gebäudes einfließt, desto besser lassen sich die Entwürfe umsetzen. Durch eine detaillierte Planung können plötzlich auftretende Bauänderungen und Mehrkosten im Vorhinein vermieden bzw. im Rahmen gehalten werden.
Wir beraten individuell, erstellen Machbarkeitsstudien und unterstützen Sie mit maßgeschneiderten Brandschutzkonzepten, die die Optik und die Nutzbarkeit von Gebäuden nicht beeinträchtigen. Dazu bieten wir unser Planungs-Know-how auch in Bereichen wie dem anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz an. Und falls es bei Sonderbauten zu Abweichungen kommt, haben wir auch diese im Blick.
Nutzen Sie unsere Planungskompetenz und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Brandschutzaspekte gemäß der Richtlinien berücksichtigt werden. Sie profitieren von mehr Planungssicherheit, einer Mietflächenoptimierung und reduzierte Erwartungskosten.
Ihr Brandschutzkonzept nach Maß.
Wir erstellen, evaluieren und finalisieren Ihren Brandschutzplan. Sie erhalten ein abnahmefähiges Brandschutzkonzept u. a. zur Vorlage im Baugenehmigungsverfahren, das spezifische Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und zum Schutz von Menschen, Gebäuden und Sachwerten enthält. Dabei berücksichtigen wir alle örtliche Gegebenheiten, die Art der Gebäudenutzung wie auch geltende Vorschriften und Normen.
Was beinhaltet das Brandschutzkonzept?
Ein umfassendes Brandschutzkonzept besteht aus einer Gebäudebeschreibung, einer baurechtlichen Einordnung und baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen sowie abwehrenden Brandschutzmaßnahmen. Das macht den Brandschutz komplett.
Wann muss ein Brandschutzkonzept erstellt werden?
Brandschutzkonzepte sind grundsätzlich bei Sonderbauten oder baurechtlichen Abweichungen erforderlich. Inwiefern für andere Gebäude ein Brandschutzkonzept rechtlich zwingend ist, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung sowie der zuständigen Genehmigungsbehörde ab.
Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?
Das Brandschutzkonzept darf nur von einem „Fachplanenden Brandschutz“ erstellt werden. Seine Definition hängt wiederum vom jeweiligen Bundesland ab.
Sie brauchen einen Brandschutzplan?
Verlassen Sie sich auf einen Partner, der Sie von der ersten Idee bis zum genehmigungsfähigen Brandschutzkonzept begleitet.
Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Brandschutzkonzept und mehr – Individuelle Servicelösungen in der Übersicht
Unsere Servicelösungen für Architekten in der Planungsphase:
- Machbarkeitsstudien
- Wettbewerbsberatung
- Erstellung von Brandschutzkonzepten und –nachweisen
- Optimierung von Fremdplanungen
- Entrauchungskonzepte
- Brandrauchsimulation
- Entfluchtungs- und Räumungssimulation
- Vergabeberatung
- Beratung bei BIM basierter Planung
Unsere Servicelösungen für Investoren in der Planungsphase:
- Machbarkeitsstudien
- Branderfassung/ Due Diligence
- Erstellung von Brandschutzkonzepten und –nachweisen
- Rettungs- und Evakuierungskonzepte
- Brandrauchsimulation
- Entfluchtungs- und Räumungssimulation
- Vergabeberatung
- Beratung bei BIM basierter Planung
Unsere Servicelösungen für Immobiliengesellschaften in der Planungsphase:
- Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Erstellung von Brandschutzkonzepten und –nachweisen
- Entrauchungskonzepte
- Brandrauchsimulation
- Entfluchtungs- und Räumungssimulation
- Vergabeberatung
- Beratung bei BIM basierter Planung
Unsere Servicelösungen für Gebäudebetreiber und -eigentümer in der Planungsphase:
- Machbarkeitsstudien
- Bestandserfassung/ Due Diligence
- Brandlastermittlung
- Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Erstellung von Brandschutzkonzepten und –nachweisen
- Brandschutztechnische Stellungnahmen
- Optimierung von Fremdplanungen
- Entrauchungskonzepte
- Brandrauchsimulation
- Entfluchtungs- und Räumungssimulation
- Vergabeberatung
- Beratung bei BIM basierter Planung
Unsere Servicelösungen für Generalübernehmer in der Planungsphase:
- Erstellung von Brandschutzkonzepten und –nachweisen
- Brandschutztechnische Maßnahmen
- Entrauchungskonzepte
- Brandrauchsimulation
- Entfluchtungs- und Räumungssimulation
- Vergabeberatung
- Beratung bei BIM basierter Planung