Additive Fertigung in der industriellen Produktion

Wir unterstützen Sie als Hersteller in allen Fragen der Konformität des Druckgerätes sowie der Werkstoff- und Prüftechnik von Druckgeräten. Lassen Sie Ihr Managementsystem oder Ihr Produkt hinsichtlich AM-spezifischen Anforderungen prüfen und zertifizieren. Für jeden Bereich der Wertschöpfungskette bieten wir Ihnen professionelle Dienstleistungen.

Ausgangswerkstoffe - Zertifizierung als Werkstoff- oder Druckgerätebauteil-Hersteller

Prüfgrundlage Zertifizierungsmerkmale Gültigkeit/
Wiederholung
Zertifizierung der Fertigungseinrichtungen des Ausgangsmaterialherstellers (Pulver, Draht)Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der DIN/TS 17026,
Anwendungsregelwerk und der
PED 2014/68/EU, Anhang I.

Die Zertifizierung ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
  • Einrichtungen für ein sachgemäßes Herstellen und Prüfen der Erzeugnisse
  • Fachkundiges Personal für das Herstellen und Prüfen der Erzeugnisse
  • Qualifizierte Prüfaufsicht für die zerstörungsfreien Prüfungen
  • Güteüberwachung mit entsprechenden Aufzeichnungen bzw. Werkstoffbegutachtungsprogramme
  • Rückverfolgbarkeit der Werkstoffe
Die Laufzeit beträgt 3 Jahre. Eine jährliche Überwachung ist notwendig.
Zertifizierung des Werkstoffherstellers (Druckgerätebauteil-Hersteller)Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der PED 2014/68/EU, Anhang I, Nummer 4.3
DIN/TS 17026, Anwendungsregelwerk
Die Laufzeit beträgt 3 Jahre. Eine jährliche Überwachung ist notwendig.
Zertifizierung der Fertigungseinrichtungen des Werkstoffherstellers (Bauraumqualifizierung)Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der DIN/TS 17026 und
DIN EN ISO/ ASTM 52941.
Die Beurteilung erfolgt durch mechanisch-technologische und geometrische Eigenschaften der Bauteile.Die Laufzeit ist unbegrenzt bis relevante Regelwerksänderung eintreten.
Verfahrensqualifizierung bzw.
-prüfung (Herstellung und Reparatur)
Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der PED 2014/68/EU, Anhang I,
DIN EN ISO 15614 und DIN/TS 17026.
Die Beurteilung erfolgt nach Anwendungsregelwerk, Anforderungen/Qualifizierungen für additiv gefertigte Bauteile.Bei kontinuierlicher Herstellung ist die Laufzeit im Geltungsbereich unbegrenzt, sofern keiner Regelwerksänderung eintreten.
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