Offshore-Tauglichkeitsuntersuchung
Sie brauchen eine Tauglichkeitsuntersuchung für eine Tätigkeit in einem Offshore-Windpark oder auf einer Öl- und Gasförderplattform? Dann sind Sie bei TÜV Rheinland genau richtig.
Arbeitnehmer:innen, die in Offshore-Anlagen, wie Windenergieanlagen oder Öl- und Gasförderplattformen in der Nord- und Ostsee arbeiten, müssen dem Arbeitgeber ihre körperliche und geistliche Tauglichkeit für diese Einsatzorte nachweisen.
Die physischen und psychischen Belastungen auf Offshore-Plattformen sind sehr hoch. Bedingt durch die Besonderheit und teilweise erschwerte Zugänglichkeit der Offshore-Arbeitsplätze, absolvieren Teile der Beschäftigten lange Einsatzperioden mit Schichtdiensten, haben lange Transferzeiten und sind Offshore zumeist auf Schiffen und Plattformen untergebracht. Zum Arbeitsschutz gehört daher auch eine regelmäßige Offshore-Tauglichkeitsprüfung, in Deutschland ebenso wie in anderen Staaten. Welche Untersuchung genau durchgeführt werden soll, wird vom Arbeitgeber festgelegt.
Unsere Arbeitsmediziner:innen führen die Eignungsuntersuchung für Offshore-Tätigkeiten nach den deutschen (AWMF) und britischen (OE UK / UKOA) Leitlinien durch.
Welche Offshore Tauglichkeitsprüfung in Frage kommt, hängt vom Offshore Betreiber ab. Daher sollten Sie sich vorher genau erkundigen, welche Bescheinigung benötigt wird. Wir können die Zertifikate nach deutschem Standard (AWMF) und britischem Standard erstellen.
Offshore Tauglichkeit – Deutsche Leitlinie AWMF
In Deutschland wird der arbeitsmedizinische Untersuchungsumfang von Arbeitnehmer:innen auf Offshore-Anlagen durch die AWMF-Leitlinie (früher: DGMM-Empfehlung) geregelt. Sie stellt den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft dar und wird allen Beteiligten zur Anwendung empfohlen. Die AWMF-Leitlinie hat jedoch lediglich Empfehlungscharakter und wird international nicht immer anerkannt. So akzeptieren Großbritannien und Norwegen den deutschen Untersuchungsstandard (aktuell) nicht.
Offshore Untersuchungen in Großbritannien (OE UK)
In Gewässern des Vereinigten Königreichs muss die Offshore Tauglichkeitsprüfung auf Basis des OE UK Standards erfolgen. Nur Ärzt:innen, die vom Health Advisory Committee der United Kingdom Offshore Operators Association (UKOOA) zugelassen sind, dürfen diese Untersuchung durchführen und die Bescheinigungen ausstellen.
Unsere Betriebsärzt:innen von TÜV Rheinland sind berechtigt, diese Untersuchung durchzuführen und können Sie bzw. Ihre Mitarbeiter:innen auf Eignung prüfen und die geforderte Bescheinigung ausstellen.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen Offshore
Im Rahmen der Offshore Untersuchungen nach den Vorgaben führen unsere Mediziner:innen mehrere Untersuchungen durch. Dazu zählen i.d.R.:
- Anamnese, Gespräch und Beratung
- Körperliche Untersuchung
- Urintest
- Hör- und Sehtest
- Perimetrie (Gesichtsfelduntersuchung)
- Lungenfunktionstest
- EKG, Belastungs-EKG
- Blutuntersuchung
Arbeitsmedizinische Dienstleistungen für Offshore-Betreiber
Durch die besonderen Umstände des Arbeitsplatzes, wie die weite Entfernung vom Festland, wechselnde Witterungsbedingungen, lange Transferzeiten und Schichtdienste, ist es empfehlenswert, über die Tauglichkeitsprüfung hinaus betriebliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu ergreifen. Sprechen Sie dazu gerne mit einem unserer Offshore-Expert:innen.
Kontakt für Offshore-Betreiber
Kontaktieren Sie unsere arbeitsmedizinischen Expert:innen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Offshore Tauglichkeitsuntersuchungen in Hamburg, Rostock und Kiel
Immer mehr Frauen und Männer arbeiten in Hamburg, Rostock oder Kiel draußen auf See. Egal, ob Servicetechniker:in oder Vorstandsmitglied: Wer einen Offshore Anlage betreten will, muss vorher eine Tauglichkeitsprüfung absolvieren. Die Arbeitsmediziner:innen von TÜV Rheinland führen alle Offshore Untersuchungen nach AWMF oder OE UK in Hamburg, Rostock und Kiel durch.
FAQs Offshore-Tauglichkeitsprüfung
- Offshore-Prüfung