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Sicher arbeiten

Sicher arbeiten - Interview Werner Lüth

Sicher arbeiten bedeutet für mich ... Interview mit Werner Lüth

Werner Lüth

Mehr Spielraum für Arbeitgeber

Weniger Arbeitsunfälle, mehr psychische Erkrankungen. Eine kurze Erklärung für eine lange Geschichte von einem, der dabei war: Werner Lüth, Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland.

Dipl.-Ing. Werner Lüth kennt die Realität in Unternehmen aus 14 Jahren als Leiter Arbeitssicherheit und drei Jahren als Produktionsleiter in der Industrie. Seit 2009 ist er Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland und berät in allen Fragen rund um das Thema.

Herr Lüth, Hand aufs Herz: Sind Sie noch nie auf einen Drehstuhl gestiegen?

Lüth: Ich gebe zu, wenn es schnell gehen muss, ist die Verlockung groß. Aber ich bin seit über zwanzig Jahren Sicherheitsingenieur, und das zeigt bei mir so viel Wirkung, dass ich so etwas nicht mehr tue.

Was waren die Top-Themen, als Sie angefangen haben?

Lüth: In erster Linie ging es darum, schwere und tödliche Unfälle zu vermeiden, zum Beispiel abgetrennte Gliedmaßen, Verbrennungen, Verletzungen durch Stürze aus großer Höhe und sonstige Verletzungen im Umgang mit Maschinen. Dazu wurde bereits vor 40 Jahren das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verabschiedet, auf dessen Grundlage Unternehmer und Führungskräfte im Arbeitsschutz beraten werden. Zudem waren die Maschinen- und Anlagenprüffristen in arbeitsmittelspezifischen Unfallverhütungsvorschriften oder sonstigen Regelwerken recht starr geregelt und berücksichtigten die konkreten Umgebungsbedingungen nur teilweise.

War das nicht notwendig?

Lüth: Das Prüfen an sich schon. Aber eine Ballenpresse für Altpapier in einer klimatisierten Halle hatte oft das gleiche Prüfungsintervall wie eine vergleichbare Maschine unter freiem Himmel im Dauerbetrieb. Mittlerweile ist die Maschinensicherheit viel besser geworden und die Zahl der Fehlfunktionen hat sich deutlich reduziert. Außerdem gibt es im Rahmen der sogenannten Gefährdungsbeurteilung konkrete Anforderungen, individuelle Prüffristen zu ermitteln und festzulegen. Das kann – je nach Beanspruchung und Umgebung der Maschinen – das Prüfintervall verkürzen oder verlängern.

Wie hat sich die zunehmende Technisierung in den gesetzlichen Bedingungen niedergeschlagen?

Lüth: Eine Neuausrichtung des Arbeitsschutzes fand 1996 mit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes statt. Seitdem gibt es die Gefährdungsbeurteilung mit weniger starren Regelungen und mehr Gestaltungsfreiräumen für Arbeitgeber. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Arbeitgeber müssen die Gefährdungen und Belastungen für ihre Beschäftigten an deren Arbeitsplätzen ermitteln, beurteilen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten umsetzen. Dies wird von staatlichen Behörden und den Unfallversicherungsträgern überprüft.

Wie sieht das in der Praxis aus?

Lüth: Bei der Umsetzung arbeiten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Psychologen, Gesundheitsexperten oder Physiotherapeuten fachübergreifend mit dem Arbeitgeber zusammen. Dabei spielt Prävention eine noch wichtigere Rolle. Die Frage ist heute: Wie bleiben die Mitarbeiter gesund – gerade in Deutschland ist das mit Blick auf die immer älter werdenden Beschäftigten eine große Herausforderung.

Die sinkenden Unfallzahlen bestätigen die Anstrengungen im Arbeitsschutz. Andererseits steigt die Zahl der Erkrankungen aufgrund von psychischen Belastungen.

Lüth: Die Technik ist sicherer geworden, die meisten Arbeitgeber erfüllen die Anforderungen an Arbeitssicherheit, und auch die Arbeitnehmer akzeptieren zunehmend bestimmte Maßnahmen wie das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung. Unternehmer verbessern die Arbeitsbedingungen heute nicht mehr alleine dadurch, indem sie die Technik weiter optimieren, sondern indem sie die Arbeitssysteme an die psychische Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter anpassen. Anders gesagt: In dem Maße, wie die körperlichen Anforderungen gesunken sind, nehmen die Arbeitsverdichtung und der Stress zu. Aber auch darauf hat der Gesetzgeber reagiert und die Arbeitgeber verpflichtet, auch die psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Blickt der normale Arbeitgeber überhaupt noch durch?

Lüth: Die Belange der betrieblichen Sicherheit rechtssicher und risikominimiert umzusetzen, wird immer schwieriger. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz sind nur Teilbereiche, hinzu kommen ja noch Themen wie Brandschutz, Umweltschutz, Datenschutz, Fremdfirmen und vieles mehr. Ich empfehle Unternehmen ein Betriebssicherheitsmanagement, das die Prozesse steuert und hilft, nichts aus den Augen zu verlieren. Es schafft Rechtssicherheit und reduziert den eigenen Aufwand.

Was kann jeder Einzelne tun?

Lüth: Immer eine sichere Arbeitsweise wählen, auch wenn es schnell gehen muss. Und natürlich auf die Warnsignale des Körpers achten. Denn niemand kann unbeschadet dauerhaft Höchstleistungen bringen – weder Chefs noch Mitarbeiter.

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