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BEM-Gespräch

Erfolgreiche BEM Gespräche führen

BEM Gespräch: Teilnehmende, Leitfaden, Ablauf

Wenn die oder der Mitarbeitende Interesse an der Durchführung eines BEM hat, wird gemeinsam ein so genanntes BEM-Erstgespräch (manche nennen es auch unverbindliches Informationsgespräch oder Aufklärungsgespräch) geführt. Dieses Erstgespräch bildet den Grundstein für gegenseitiges Vertrauen. Neben der Aufklärung über BEM, die Freiwilligkeit und den Datenschutz, verschaffen sich unsere BEM-Berater:innen ein erstes Bild von der Situation. Sie beantworten offene Fragen, damit die oder der Mitarbeitende über eine mögliche BEM-Teilnahme entscheiden kann.

Wir haben für Sie zusammengefasst, wie Sie vertrauensvoll ein BEM Gespräch führen, das BEM Gespräch vorbereiten und was beim BEM Gespräch Ablauf zu beachten gilt.

Leistungseinschränkungen oder persönliche Belastungssituationen am Arbeitsplatz sind sensible Themen. Daher ist es wichtig, dass Ihre Mitarbeitenden alle Bedenken und Unsicherheiten vertrauensvoll in diesem Erstgespräch ansprechen können.

Konkrete Vorgaben zu BEM Gespräch Ablauf oder einen BEM Gespräch Leitfaden, enthält das Gesetz nicht.

Das Bundesarbeitsgericht hat in verschiedensten Urteilen die Anforderungen der Gesetzgebung konkretisiert

  • Regelkonformes Ersuchen der/des Arbeitgebenden um Zustimmung zum BEM mit Hinweisen auf die Ziele, den Zweck und die Freiwilligkeit sowie die möglichen Beteiligten.
  • Es muss verdeutlicht werden, dass es sich um ein ergebnisoffenes Verfahren handelt, in das auch die/der Arbeitnehmende selbst Vorschläge oder Anregungen einbringen kann, wie diese Ziele realisiert werden können.
  • Aufklärung über Umfang, Verarbeitung und Schutz der hierfür erhobenen und verwendeten personenbezogenen Daten, insbesondere der Gesundheitsdaten.
  • Bei der Prüfung, mit welchen Maßnahmen, Leistungen oder Hilfen, eine künftige Arbeitsunfähigkeit möglichst vermieden werden und das Arbeitsverhältnis erhalten bleiben könne, ist jeder denkbare Spielraum möglich und keine vernünftigerweise in Betracht kommenden, zielführende Möglichkeit sollen ausgeschlossen werden.
  • Ein BEM nicht lediglich bei lang andauernden Krankheiten geboten sei, sondern auch bei häufigen Kurzerkrankungen nicht ausgeschlossen oder von vornherein überflüssig erscheine, gleiches gilt für die Krankheitsursache.
  • Gesetzliche Hilfen oder Leistungen der Rehabilitationsträger im Rahmen eines BEM dürfen nicht übersehen werden. Es muss geprüft werden, ob solche Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen, wobei sodann die entsprechenden Stellen hinzuzuziehen sind.
  • Das Arbeitsverhältnis soll möglichst dauerhaft gesichert werden.
  • BEM-Berater:in verschafft sich ein erstes Bild über die Leistungseinschränkungen, Ressourcen sowie über die Vorstellungen und Wünsche der/des Beschäftigten.

Zum Abschluss des BEM-Gesprächs kann die oder der Mitarbeitende entscheiden, ob sie/er das Verfahren fortführen möchte. Es ist auch möglich, dass sich aus diesem Gespräch keine Notwendigkeit zur Durchführung eines BEM ergibt und das Verfahren an dieser Stelle beendet wird.

Sie möchten ein BEM Gespräch führen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr BEM Gespräch vorbereiten, BEM Gespräche führen und den gesamten BEM Gespräche Ablauf erfolgreich gestalten.

Sie möchten ein BEM Gespräch führen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr BEM Gespräch vorbereiten, BEM Gespräche führen und den gesamten BEM Gespräche Ablauf erfolgreich gestalten.

Ablauf BEM Erstgespräch: Der BEM-Gespräch Leitfaden

Dieser BEM Gespräch Ablauf zeigt, wie Sie ein erfolgreiches BEM Gespräch führen können.

Teilnehmende BEM Gespräch: Die/der Arbeitgebende und die BEM-berechtigte Person sollten das BEM Gespräch führen. Mit dessen Zustimmung die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsrat bzw. Personalrat, und, wenn Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen in Betracht kommen, die Rehabilitationsträger und/oder das Integrationsamt zu beteiligen.

Phase 1: Begrüßung aller Beteiligten zum BEM-Gespräch

  • Für das Kommen der/des Mitarbeitenden bedanken und nach dem Befinden erkundigen.
  • Klärung, ob sich alle Gesprächsteilnehmende kennen.
  • Ablauf BEM Erstgespräch kurz erklären.
  • Sicherlich ist auch ein wenig Zeit für „Small Talk“.
  • Informieren über Unternehmensneuigkeiten (vorausgesetzt es ist keine extern teilnehmende Person anwesend).
  • BEM Gespräche führen als Hilfsangebot und Chance beschreiben.

Phase 2: Aufklärung über Ablauf BEM Erstgespräch, die Ziele und Grundprinzipien des BEM

  • Freiwilligkeit und Selbstbestimmung.
  • Aufklärung über Rechte, Datenschutz und Verschwiegenheit.
  • Aufklärung, dass bei einer Entscheidung gegen BEM diese nicht begründet werden muss und unmittelbar keine arbeitsrechtlichen Folgen zu befürchten sind.
  • Hinweis an Arbeitnehmer:in, dass die Entscheidung schon mittelbare Folgen haben kann, nämlich in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann sich der/die Arbeitnehmende nicht darauf berufen, dass ein BEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX nicht durchgeführt wurde oder eine leidensgerechte Anpassung des Arbeitsplatzes nicht versucht wurde.
  • Aufklärung über Recht auf Beteiligung der Interessensvertretung bzw. bei Vorliegen einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung der Schwerbehindertenvertretung.

Phase 3: „Kleine“ Situationsanalyse

  • Klärung der Arbeits- und Gesundheitssituation.
  • Fragen nach funktionellen Einschränkungen und Möglichkeiten.
  • Erste Einstufung der evtl. notwendigen Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip.

Phase 4: Entscheidung zur Fortführung des BEM-Verfahrens und Abschluss des BEM-Erstgesprächs

  • Zusammenfassung der besprochenen Aspekte
  • Entscheidung der/des Mitarbeitenden über:
    1. die Zustimmung / Ablehnung zum BEM
    2. Einholung einer Erklärung über die vollumfängliche Aufklärung
    3. das schriftliche Festhalten über die getroffene Entscheidung für die BEM-Akte
  • Vereinbarung eines Folgetermins bei der Fortführung des BEM-Verfahrens

Nach dem ersten Wiedereingliederungsgespräch: Situationsanalyse, Folgetermine im Rahmen des Fallmanagement

Ergibt sich nach dem Erstgespräch Unterstützungsbedarf und entscheidet sich die oder der Mitarbeitende für die Teilnahme am BEM, kümmern sich die BEM-Plus-Berater:innen im Rahmen einer Situationsanalyse um eine solide Informationsbasis nach dem TOP-Prinzip.

Dazu gehört bspw.:

  • das Erfassen der technischen, räumlichen, organisatorischen Arbeitssituation, die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kolleg:innen,
  • die Selbsteinschätzung der/des Beschäftigten zur Tätigkeit, den Arbeitsbedingungen und (möglichen) Auswirkungen auf die Gesundheit,
  • manchmal eine Untersuchung bei der/dem Betriebsarzt/-ärztin,
  • die Klärung, wie der Arbeitsplatz umgestaltet werden kann, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen,
  • manchmal weitere Hilfen und Angebote, für die das private Umfeld mobilisiert werden kann.

Nach der Situationsanalyse planen unserer BEM-Plus Berater:innen mit der oder dem Mitarbeitenden und dem BEM-Team die erforderlichen Umgestaltungsmaßnahmen. Nichts darf an der BEM-bereichtigen Person vorbeigehen oder gegen deren Willen passieren. Sie soll an der Planung teilhaben und sie beeinflussen können. Grundsätzlich gilt: Alle Beteiligten sollten hinter den Lösungen stehen und sie unterstützen, d.h. Maßnahmen sollten einvernehmlich getroffen werden.

Auch beim Umsetzen der Planung kommt es maßgeblich auf die Beteiligung der Mitarbeitenden an. Deren Erfahrung am Arbeitsplatz und deren Expert:innenwissen in eigener Sache sind gefragt. Denn in der Regel wissen sie gut darüber Bescheid, was der Arbeitsfähigkeit und der Aufgabenbewältigung dient. Manchmal sind Maßnahmen erforderlich, die ungewöhnlich und neu sind, die zunächst vielleicht verunsichern. Dann gilt es, zu beraten und zu überzeugen. Alle Beteiligten sollten sich am Ziel orientieren, die Arbeitsfähigkeit zu sichern, niemanden zu überfordern, aber auch keine Chancen ungenutzt zu lassen.

Die Maßnahmen wurden umgesetzt. Wenn alle Beteiligten übereinstimmen, dass zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeitszeiten alles Mögliche unternommen wurde, kann das BEM-Verfahren beendet werden.

Fragen und Antworten rund um BEM Gespräch, Ablauf und Inhalte

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Ab wieviel Krankheitstagen kann man ein BEM Gespräch führen?

Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit steht der oder dem Mitarbeitenden ein BEM-Gespräch zu. 6 Wochen meint hiermit 30 Arbeitstage auf Basis einer 5-Tage-Arbeitswoche. Wenn sie/er innerhalb der letzten 12 Monate mehrere Male krank war, werden die Krankheitstage addiert. Hierbei ist es egal, ob die/der Mitarbeitende an ihren/seinen Krankheitstagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt hat oder nicht.

Grundsätzlich gilt die Faustformel: Es werden alle Tage gezählt, für die die/der Arbeitgebende Entgeltfortzahlung leistet oder ein Anspruch gegenüber einem Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung) auf Sozialleistungen besteht.

Kann man während der Krankheit das BEM Gespräch führen?

Die Einladung zum Wiedereingliederungsgespräch kann und soll, insbesondere bei langfristigen Erkrankungen, auch während der Arbeitsunfähigkeit stattfinden. Arbeitgebende haben die Verpflichtung, der oder dem Mitarbeitenden ein BEM-Gespräch anzubieten, sobald die Auslöseschwelle von 6 Wochen erreicht ist.

Das bedeutet, dass ein Angebot für das BEM-Verfahren nicht erst zu unterbreiten ist, wenn die/der erkrankte Mitarbeitende wieder arbeitsfähig ist. Denn in § 167 Abs. 2 SGB XI ist deutlich formuliert, dass ein BEM-Verfahren auch dazu dient, herauszufinden, mit welchen Maßnahmen die Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell überwunden werden kann.

Was ist, wenn ich das BEM-Angebot erhalte und bereits wieder arbeitsfähig bin?

Um präventiv erneuten Arbeitsunfähigkeitszeiten vorzubeugen, greift BEM auch dann, wenn das Ende der Arbeitsunfähigkeit bereits eingetreten oder absehbar ist.

Können BEM Gespräche auch abgelehnt werden?

Es ist Pflicht der/des Arbeitgebenden, ein Wiedereingliederungsgespräch anzubieten. Aber es besteht keine Pflicht auf Arbeitnehmendenseite, das Angebot anzunehmen.

Lehnt die/der Mitarbeitende das BEM ab, hat das zunächst keine Auswirkung. Mittelbar kann diese Entscheidung jedoch Folgen haben: Hat die/der Arbeitgebende die Durchführung eines BEM angeboten und die betroffene Person dieses Angebot abgelehnt, kann sie sich in einem möglichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht – also nach Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung – nicht darauf berufen, dass ein BEM nicht durchgeführt oder eine leidens- oder behindertengerechte Anpassung des Arbeitsplatzes nicht angestrebt wurde.

Wenn wir das BEM Gespräch führen, welche Informationen darf ich preisgeben?

Hier ist ganz wichtig zu wissen: Die oder der Mitarbeitende darf selbst bestimmen, welche Informationen sie/er offenbart. Dazu gehört auch, dass keine Verpflichtung besteht, die Diagnose mitzuteilen.

Allerdings geht es im BEM um derzeitige oder dauerhafte Leistungseinschränkungen und das Verfahren führt nur dann zu Erfolgen, wenn über die derzeitige und/oder dauerhafte Leistungseinschränkung offen und vertrauensvoll gesprochen wird.

Ist ein Krankenrückkehrgespräch das gleiche wie ein Betriebliches Eingliederungsmanagement?

Nein. Ein Krankenrückkehrgespräch erfolgt auf Wunsch der/des Arbeitgebenden und erst nach der Genesung und Rückkehr der/des Arbeitnehmenden. Die Teilnahme ist für die oder den Mitarbeitenden verpflichtend, da es sich hierbei um ein Personalinstrument handelt. Ein BEM ist dagegen ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das bereits während einer Erkrankung die Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung der betroffenen Person ausloten soll. Die Teilnahme am BEM ist freiwillig.

Meine behandelnde Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt hat eine stufenweise Wiedereingliederung vorgeschlagen. Ist das schon ein BEM?

Eine stufenweise Wiedereingliederung durch die gesetzliche Krankenversicherung oder die Rentenversicherung (auch Hamburger Modell genannt), kann eine Maßnahme im Rahmen eines BEM-Verfahrens sein. Somit ersetzt eine stufenweise Wiedereingliederung kein BEM-Verfahren.

Wer muss am BEM-Erstgespräch beteiligt werden?

Am Wiedereingliederungsgespräch sind neben dem Vertreter der/des Arbeitgebenden und der BEM-berechtigten Person mit dessen Zustimmung die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsrat bzw. Personalrat, und, wenn Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen in Betracht kommen, die Rehabilitationsträger und/oder das Integrationsamt zu beteiligen. Auch ist es möglich, dass bei Erforderlichkeit, der Werks- oder Betriebsarzt/-ärztin am BEM-Erstgespräch teilnehmen.

Die oder der Mitarbeitende darf seine Zustimmung zu einem BEM auch unter der Maßgabe erteilen, dass die betriebliche Interessenvertretung nicht beteiligt wird. Deshalb wird die oder der Mitarbeitende auf das Recht hingewiesen, zwischen der Durchführung eines BEM mit und ohne Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung zu wählen. Die Initiativlast für die Hinzuziehung der Interessenvertretung und ggf. der Schwerbehindertenvertretung liegt bei der/dem Arbeitgebenden.

Die Gesetzgebung hat 2021 eine Änderung vorgenommen und wird in § 167 Abs. 2 SGB IX als 2. Satz eingefügt: „Beschäftigte können zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen.“ Dem Betroffenen wird somit ausdrücklich das Recht auf Hinzuziehung einer Vertrauensperson eigener Wahl zum betrieblichen Eingliederungsmanagement eingeräumt. Die Rechtsprechung war bislang ablehnend. Dem ist die Gesetzgebung mit einer Klarstellung der Rechtslage entgegengetreten. Die Entscheidung ob und gegebenenfalls wer hinzugezogen wird, liegt alleine bei den BEM-Berechtigten.

Ihr kompetenter Partner für das Betriebliche Eingliederungsmanagement

Als Partner entlasten wir Sie bei der betrieblichen Eingliederung Ihrer Mitarbeitenden.

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Beraterinnen und Berater mit verschiedenen Sozialversicherungsträgern und unserer engen Kooperation mit den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und ABO-Psychologie.

Was unser BEM-Plus-Team für Sie übernehmen kann:

  • Einladungsmanagement
  • Unternehmensweite Durchführung des BEM-Verfahrens (Vorbereitung BEM Gespräch, Durchführung des Erstgesprächs und ggf. notwendiges Fallmanagement)
  • Unterstützung bei der Erstellung einer Betriebsvereinbarung BEM
  • Implementierungsworkshop auf Prozessebene
  • Grundlagenschulungen BEM
  • Erstellung von rechtskonformen Anschreiben
  • Prozessanalyse des derzeitigen BEM-Verfahrens
  • Aufbau eines BEM im Unternehmen als Managementsystem

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Unsere Dienstleistungen rund um BEM

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BEM Mediathek

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Mit uns können Sie ihr BEM Gespräch vorbereiten und erhalten einen individuellen BEM Gespräche Leitfaden.

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