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Gesteigerter Unternehmenserfolg durch gesunde Mitarbeitende – Dank unserer Analyse psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Erhöhte Qualifikationsanforderungen, sich ständig ändernde Tätigkeitsprofile und die steigende Vernetzung in Unternehmen stellen hohe Ansprüche an Ihre Belegschaft. Dabei sind gerade gesunde und motivierte Mitarbeitende für den Erfolg eines Unternehmens unerlässlich. Aus diesem Grund beschäftigt sich der Arbeitsschutz speziell auch mit den psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und der Einbeziehung dieser Faktoren in die vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen.

Unsere erfahrenen Betriebspsycholog:innen unterstützen Sie von der Planung bis zur Auswertung bei der Analyse psychischer Belastungen, der Kommunikation im Unternehmen, der Evaluation sowie bei der anschließenden Ableitung konkreter Maßnahmen.

Sie interessieren sich für unseren Service, um die psychische Belastung am Arbeitsplatz zu erkennen und zu senken? Kontaktieren Sie uns und erfahren mehr darüber!

Erfüllen Sie gesetzliche Anforderungen, mit einer Analyse gemäß Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz fordert ausdrücklich die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Demzufolge sind Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen verpflichtet, die Gefährdungen ihrer Beschäftigten, neben den körperlichen auch die psychischen Faktoren, zu berücksichtigen (vgl. § 5 ArbSchG). Diese Änderung des § 5 des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013 verdeutlicht, dass das eine Trennung von physischen und psychischen Belastungsfaktoren im ganzheitlichen Arbeitsschutz nicht möglich ist.

Die psychische Gefährdungsbeurteilung sollte immer aktuell sein, da sie die Grundlage für die erforderlichen Schutzmaßnahmen darstellt. Diese müssen Arbeitgebende regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Dank unserer standardisierten Analyseverfahren erfüllen Sie optimal die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes.

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Unsere Analyse

Unsere erfahrenen Betriebspsycholog:innen unterstützen Sie umfassend bei der Analyse der psychischen Belastungen in Ihrem Unternehmen. Von der Planung, über die Durchführung und Auswertung, bis hin zur Ableitung geeigneter Folgemaßnahmen stehen wir Ihnen zur Seite.

1.
Planung und Vorbereitung  
Planung und Vorbereitung  

Im Vorfeld der Analyse psychischer Belastungen, sind verschiedene Instanzen einzubeziehen, sowohl intern (Unternehmensleitung, Personalabteilung, Betriebsrat) als auch extern (Betriebspsycholog:in, Arbeitsmediziner:in, FaSi). Unsere Expert:innen beraten Sie ausführlich zu Themen wie der Kommunikation des Projektes sowie Zeitschiene und Methodenauswahl.

2.
Ermittlung der Belastungen  
Ermittlung der Belastungen  

Die Ermittlung findet auf unterschiedliche Art und Weise statt. Einmal in Form von sogenannten Grobverfahren, mittels Begehung und Checkliste und zum anderen mit Hilfe von vertiefenden Verfahren, wie Fragebogen und Screening.

Die Erfassung der psychischen Belastungsfaktoren sollte analog zu den Merkmalsbereichen psychischer Belastungen im speziellen auf folgenden Schwerpunkten basieren: Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, erkennbare soziale Faktoren sowie Arbeitsumgebung.

3.
Beurteilung der Belastungen 
Beurteilung der Belastungen 

Mittels einer professionellen Risikoeinschätzung durch ein Team aus internen Expert:innen und Betriebspsycholog:innen, Arbeitsmediziner:innen, FaSIs wird die psychische Belastung in Ihrem Unternehmen optimal eingeschätzt. Die Ergebnisse werden dokumentiert und anschließend an die Führung und die Mitarbeitende kommuniziert.

4.
Ableitung von Maßnahmen und Umsetzung 
Ableitung von Maßnahmen und Umsetzung 

Unsere Expert:innen leiten im Anschluss gemeinsam mit Ihnen geeignete Maßnahmen, wie z.B. ein Coaching, eine ergonomische Beratung oder ein Seminar zum gesunden Führen ab.

Häufige Fragen rundum die GBU psychischer Belastungen

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Welche psychische Belastung bei der Arbeit gibt es?

Unter „psychischer Belastung“ versteht man alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen bei der Arbeit zukommen und psychisch auf ihn einwirken. Gemeint ist psychischer Stress am Arbeitsplatz, der durch Anforderungen durch die Arbeit bzw. die Arbeitstätigkeit und die Arbeitsumgebung ensteht. Dies sind alle Faktoren, die das Denken, Fühlen und Verhalten bei der Arbeit beeinflussen.

Oft werden psychische Belastungen bei der Arbeit in fünf Bereiche eingeteilt:

  1. Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe (z.B. Zeit- und Termindruck, zu wenig Möglichkeiten, die Arbeit mitzugestalten, Mangel oder Unmengen an Informationen, unklare Aufgabenstellungen, Wiederholung immer gleicher Arbeitsvorgänge)
  2. Arbeitsorganisation: (z.B. ungeregelte Arbeitszeiten, dauernde Arbeitsunterbrechungen, strukturelle Veränderungen, unklare Kompetenzregelungen, steigender Leistungsdruck, fehlende Autonomie, insgesamt Unsicherheit über künftige persönliche und berufliche Entwicklungen, mehrere Tätigkeiten gleichzeitig durchführen),
  3. Soziale Beziehungen (z.B. Anzahl sozialer Kontakte, fehlende soziale Unterstützung, unzureichende Qualifikation der Führungskräfte, konfliktäre Arbeitsbeziehungen zu Vorgesetzten und Kollegschaft, schlechtes Betriebsklima, mangelnde soziale Anerkennung)
  4. Arbeitsumgebung (z.B. Lärm, mangelnde Beleuchtung, Gefahren, schlechte ergonomische Verhältnisse)
  5. Neue Arbeitsformen (z.B. Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, steigende Mobilität, atypische Arbeitsverhältnisse, zeitliche Flexibilisierung).

Wie oft muss die psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Wir empfehlen eine erneute Überprüfung der psychischen Belastungen nach ca. zwei Jahren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass seit September 2013 die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, laut § 5, Abs. 3, Nr. 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und somit eine Dokumentationspflicht für die Ergebnisse, die festgelegten Maßnahmen sowie deren Überprüfungsergebnisse besteht.

Wer darf eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss die/der Arbeitgeber:in für jeden Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) erstellen und dokumentieren.

Wir empfehlen verschiedene Instanzen einzubeziehen, sowohl intern (Unternehmensleitung, Personalabteilung, Betriebsrat) als auch extern (Betriebspsycholog:in, Arbeitsmediziner:in, FaSi).

Unsere erfahrenen Expert:innen unterstützen Sie umfassend bei der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen.

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Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz – Mit Erfahrung und Know-how

Der richtige Partner an Ihrer Seite

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Durch unser großes Netzwerk und den hohen Ausbildungsstand unseres Personals, das sich regelmäßig fort- und weiterbildet, sind wir in der Lage, Sie optimal zu unterstützen.