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Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung

Senken Sie die Belastung Ihrer Mitarbeitenden mit unserer psychischen Gefährdungsbeurteilung.

Der psychische Druck in der Arbeitswelt steigt durch Leistungsdruck und schlechte Arbeitsbedingungen stetig an. Das kann zu Konflikten zwischen Mitarbeitenden, Fehlzeiten oder sogar Unfällen und ernsten Erkrankungen führen. Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz verbessert die Arbeitsplatzsituation, die Mitarbeitendenzufriedenheit und kann deren psychische Belastbarkeit unterstützen.

Unsere Betriebspsychologinnen und -psychologen unterstützen Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung für Ihr Unternehmen. Gemeinsam mit Ihnen wählen sie die geeigneten Methoden und Maßnahmen aus.

Wir bieten Ihnen zahlreiche Services aus einer Hand und verfügen über langjährige Erfahrung, um seelische Belastungen Ihrer Mitarbeitenden zu erkennen und zu senken. Auf Ihren Wunsch hin können wir auch die psychische Belastungssituation mit Blick auf das Gesundheits- und Unternehmensrisiko einschätzen.

Sie möchten die Arbeitsplatzsituation Ihrer Mitarbeitenden verbessern und eine hohe psychische Belastung vermeiden? Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Gespräch!

Steigern Sie die Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden durch die Minderung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz

Sie erhalten von unseren erfahrenen Betriebspsychologinnen und -psychologen eine Risikoeinschätzung der psychischen Belastungen Ihrer Arbeitsplätze. Dabei gewinnen Sie einen Überblick über aktuelle seelische Belastungen und mögliche Belastungsrisiken in Ihrem Unternehmen. Da wir Ihre Belegschaft in den gesamten Prozess aktiv einbinden, erreichen Sie eine hohe Akzeptanz und verbessern gleichzeitig die Mitarbeitendenbindung. Denn die auf Ihr Unternehmen abgestimmten Maßnahmen erhöhen das Wohlbefinden, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden. Darüber hinaus erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG).

Unsere Services für die Erstellung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung

Der Ablauf unserer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Überblick

Wir bieten Ihnen eine rechtssichere (Prozess-)Begleitung für die psychologische Gefährdungsbeurteilung Ihrer Arbeitsplätze. Neben der Durchführung, Auswertung und der Erstellung von Berichten unterstützen und beraten Sie unsere Betriebspsychologinnen und -psychologen in folgenden Bereichen:

  • Kommunikation mit Mitarbeitenden und Führungskräften
  • Anpassung der Erhebungsmethode zur psychischen Gefährdungsbeurteilung an Ihr Unternehmen
  • Ableitung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Senkung psychischer Belastung
  • Einschätzung hinsichtlich des Gesundheits- und Unternehmensrisikos (auf Wunsch)

Die Evaluierung der Ergebnisse und der daraus resultierenden Maßnahmen erfolgt nach rund zwei Jahren.

Um die psychische Belastungssituation zu erfassen, arbeiten wir neben der betriebspsychologischen Sprechstunden mit Interviews und Fragebogenaktionen:

Einzel- und Gruppeninterviews

Unter Anleitung werden die Interviews getrennt nach Hierarchieebenen sowie ressourcen- und lösungsorientiert durchgeführt.

Fragebogenaktionen

Wir arbeiten mit standardisierten, wissenschaftlich geprüften und validen Fragebögen. Die Befragung kann online oder als Papier-Version durchgeführt werden. Eine Datenbank mit Referenzwerten ermöglicht ein betriebsinternes oder auch externes Benchmarking.

Sie möchten mehr erfahren? Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht und wir melden uns bei Ihnen für ein unverbindliches Kennenlernen!

Häufige Fragen rund um die Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen

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Sind psychische Gefährdungsbeurteilungen Pflicht?

Im Zentrum des Arbeitsschutzes steht die Gefährdungsbeurteilung, deren rechtliche Basis im Arbeitsschutzgesetz verankert ist. Gemäß § 5 Abs. 1 ArbSchG müssen Arbeitgebende die Bedingungen am Arbeitsplatz evaluieren und alle potenziellen Gefahren, die sich aus der Tätigkeit der Beschäftigten ergeben, identifizieren. Im Jahr 2013 wurde der Paragraph um den Punkt Nr. 6 erweitert, welcher die psychische Gefährdungsanalyse einschließt.

Wie oft sind psychische Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen?

Die regelmäßige Wiederholung der psychischen Gefährdungsbeurteilung trägt dazu bei, Veränderungen in den Arbeitsbedingungen rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Unternehmen sollten daher die psychologische Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen wiederholen, idealerweise alle zwei bis drei Jahre, oder wenn sich Anzeichen dafür ergeben, dass sich die psychischen Belastungen verändert haben könnten. Solche Anzeichen können unter anderem sein:

  • Rückmeldungen und Beschwerden von Mitarbeitenden über Stress oder Überlastung
  • Veränderungen in den Arbeitsabläufen oder -inhalten
  • Einführung neuer Technologien oder Arbeitsmittel
  • Organisatorische Veränderungen wie Umstrukturierungen oder Personalwechsel
  • Hohe Fehlzeiten oder Fluktuation
  • Auftreten von arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen

Es ist wichtig, dass die psychische Gefährdungsanalyse nicht als einmalige Aktion, sondern als kontinuierlicher Prozess verstanden wird, der Teil der Unternehmenskultur sein sollte. Die Einbindung der Beschäftigten in diesen Prozess ist ebenfalls entscheidend, um eine hohe Akzeptanz und Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten.

Wenn Sie Unterstützung bei der Durchführung oder Aktualisierung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wer darf psychische Gefährdungsbeurteilungen durchführen?

Die Gesetzgebung ermöglicht es Arbeitgebenden, die psychologische Gefährdungsbeurteilung entweder selbst oder durch entsprechend unterwiesenes Fachpersonal vorzunehmen. Eine spezielle Ausbildung für psychische Gefährdungsbeurteilungen ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich. Entscheidend ist jedoch, dass die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar sein müssen, beispielsweise auf der Basis einer Befragung.

Unsere Betriebspsychologinnen und -psychologen verfügen über langjährige Erfahrung und können Ihnen daher eine kompetente psychische Gefährdungsanalyse und Unterstützung bieten: von der Auswahl der geeigneten Methoden bis hin zur Ableitung und Umsetzung der Maßnahmen. Dabei nutzen wir verschiedene Instrumente, um seelische Belastungen zu erfassen.

Verbessern Sie Ihre Arbeitsplatzsituation und gewinnen Sie so zufriedene und motivierte Mitarbeitende durch unsere psychische Gefährdungsbeurteilung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

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