Wozu dient der Arbeitsschutzausschuss?
Der Arbeitsschutzausschuss ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten zu bilden. Nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist es die Aufgabe des Arbeitsschutzausschusses, bei Anliegen hinsichtlich Arbeitsschutz und Unfallverhütung zu beraten. Die Arbeitsschutzausschusssitzung bietet somit die Möglichkeit, die erforderlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen im Betrieb zu planen, zu koordinieren und auszuwerten. Inhalt der Arbeitsschutzausschusssitzung ist stets ein Abgleich mit den Schutzzielen des Jahresarbeitsplans (JAP). Häufig wird auch der aktuelle Stand der Gefährdungsbeurteilung besprochen. Hinzu kommen aktuelle Themen aus dem Bereich Sicherheit und Gesundheit im Betrieb wie z. B. ein gehäuftes Krankheitsgeschehen, Unfallzahlen, berufsbedingte Erkrankungen und der Einsatz Leistungsgewandelter.
Die Zusammensetzung des Ausschusses ist klar geregelt: Teilnehmen muss der/die Arbeitgeber*in oder eine/ein von ihm Beauftragte/Beauftragter, zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder, Betriebsärzt*innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.
Der Arbeitsschutzausschuss tagt mindestens vierteljährlich mit einer Dauer von ca. zwei Stunden. Hierbei ist unbedingt eine Vor- und Nachbereitungszeit für Betriebsärzt*innen und Sicherheitsfachkräfte (Sifa) einzuplanen.
Vorteile des Arbeitsschutzausschusses mit TÜV Rheinland
Die Planung und Organisation des Arbeitsschutzausschusses ist oft mit einem hohen Zeitaufwand und vielen Ressourcen verbunden. Auf Ihren Wunsch hin erfolgt die Vorbereitung und Moderation der Arbeitsschutzausschusssitzung sowie die Erstellung eines Protokolls durch die Expert*innen von TÜV Rheinland. Zudem besteht die Möglichkeit, die Arbeitsschutzausschusssitzung mit Betriebsbegehungen zu kombinieren, die ebenfalls von TÜV Rheinland durchgeführt werden können.
Weitere Themen im Zusammenhang mit der Planung und Organisation des Arbeitsschutzausschusses
Häufige Fragen zum Arbeitsschutzausschuss
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Arbeitsschutzausschuss mit TÜV Rheinland
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