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Planung und Organisation des Arbeitsschutzausschusses (ASA) mit TÜV Rheinland

Wozu dient der Arbeitsschutzausschuss?

Der Arbeitsschutzausschuss ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten zu bilden. Nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist es die Aufgabe des Arbeitsschutzausschusses, bei Anliegen hinsichtlich Arbeitsschutz und Unfallverhütung zu beraten. Die Arbeitsschutzausschusssitzung bietet somit die Möglichkeit, die erforderlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen im Betrieb zu planen, zu koordinieren und auszuwerten. Inhalt der Arbeitsschutzausschusssitzung ist stets ein Abgleich mit den Schutzzielen des Jahresarbeitsplans (JAP). Häufig wird auch der aktuelle Stand der Gefährdungsbeurteilung besprochen. Hinzu kommen aktuelle Themen aus dem Bereich Sicherheit und Gesundheit im Betrieb wie z. B. ein gehäuftes Krankheitsgeschehen, Unfallzahlen, berufsbedingte Erkrankungen und der Einsatz Leistungsgewandelter.

Die Zusammensetzung des Ausschusses ist klar geregelt: Teilnehmen muss der/die Arbeitgeber*in oder eine/ein von ihm Beauftragte/Beauftragter, zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder, Betriebsärzt*innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.

Der Arbeitsschutzausschuss tagt mindestens vierteljährlich mit einer Dauer von ca. zwei Stunden. Hierbei ist unbedingt eine Vor- und Nachbereitungszeit für Betriebsärzt*innen und Sicherheitsfachkräfte (Sifa) einzuplanen.

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Vorteile des Arbeitsschutzausschusses mit TÜV Rheinland

Die Planung und Organisation des Arbeitsschutzausschusses ist oft mit einem hohen Zeitaufwand und vielen Ressourcen verbunden. Auf Ihren Wunsch hin erfolgt die Vorbereitung und Moderation der Arbeitsschutzausschusssitzung sowie die Erstellung eines Protokolls durch die Expert*innen von TÜV Rheinland. Zudem besteht die Möglichkeit, die Arbeitsschutzausschusssitzung mit Betriebsbegehungen zu kombinieren, die ebenfalls von TÜV Rheinland durchgeführt werden können.

Weitere Themen im Zusammenhang mit der Planung und Organisation des Arbeitsschutzausschusses

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Rechtskonforme Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Gefahr- sowie Biostoffe.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

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Eignungsuntersuchung

Eignungsuntersuchung

Durch eine Eignungsuntersuchung mit TÜV Rheinland können Sie die Eignung Ihrer Mitarbeitenden für eine bestimmte Tätigkeit feststellen lassen. Manche Tätigkeiten erfordern spezielle physische und psychische Fähigkeiten und Potenziale von Beschäftigten. Eine Eignungsuntersuchung mit TÜV Rheinland beantwortet die Frage, ob Ihre Beschäftigten den speziellen Anforderungen gerecht werden können.

Häufige Fragen zum Arbeitsschutzausschuss

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Wann muss ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden?

Nach § 11 ASiG muss der Arbeitsschutzausschuss in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten gebildet werden. Hierbei zählen die durchschnittlichen Beschäftigten innerhalb eines Jahres. Vollzeitbeschäftigte werden mit dem Faktor 1 eingerechnet, Teilzeitbeschäftigte bis 20 h/Woche mit 0,5 und Teilzeitbeschäftigte mit maximal 30 h/Woche mit 0,75.

Wer gründet den Arbeitsschutzausschuss?

Der Arbeitsschutzausschuss wird vom Betrieb selbst gegründet.

Wer muss am Arbeitsschutzausschuss teilnehmen?

Nach § 11 ASiG müssen folgende Personen an der Arbeitsschutzausschusssitzung teilnehmen:

  • der/die Arbeitgeber*in oder eine/ein von ihm Beauftragte*r
  • zwei Mitglieder des Betriebsrates
  • der Betriebsarzt/die Betriebsärztin
  • Sicherheitsfachkräfte (Sifa)
  • Sicherheitsbeauftragte

Wie oft finden die Arbeitsschutzausschusssitzungen statt?

Der Arbeitsschutzausschuss muss mindestens vierteljährlich tagen. Nur durch regelmäßige Sitzungen kann sichergestellt werden, dass sich regelmäßig zum Arbeitsschutz beraten und organisiert werden kann.

Informieren Sie sich über den Arbeitsschutzausschuss mit TÜV Rheinland

Arbeitsschutzausschuss mit TÜV Rheinland

Arbeitsschutzausschuss mit TÜV Rheinland

Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie mehr über die Planung und Organisation des Arbeitssicherheitsausschusses mit TÜV Rheinland.