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Gefährdungsbeurteilungen rechtskonform erstellen mit TÜV Rheinland

Wir unterstützen Sie bei allen Arten von Gefährdungsbeurteilungen

Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist das zentrale Element, wenn es um einen nachhaltigen Arbeits- und Gesundheitsschutz geht.

Ziel der Gefährdungsbeurteilungen ist es, die körperlichen und psychischen Belastungen Ihrer Mitarbeitenden zu kennen und die Gefährdungen am Arbeitsplatz durch entsprechende Schutzmaßnahmen nachhaltig zu reduzieren. Im Idealfall sollen Risiken völlig ausgeschlossen werden, damit Ihre Beschäftigten erst gar nicht gefährdet werden.

Jedes Unternehmen ab einer bzw. einem Beschäftigten verpflichet sich zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation. Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) können sich aus weiteren Regelwerken Bedarfe zur GBU ergeben.

Beispiele hierfür sind:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)

Das Gesetz fordert für alle vorhandenen Arbeitsplätze und Tätigkeiten im Unternehmen eine fundierte Einschätzung, ob und wenn ja welche Gesundheitsgefahren bei dieser spezifischen Tätigkeit für die Beschäftigten entstehen können. Was recht simpel klingt, ist in der Praxis oft schwer festzumachen. Denn häufig gehören zu einer Tätigkeit viele einzelne Teilaufgaben, die nicht deutlich voneinander zu trennen sind. Wir helfen Ihnen mit einer fundierten Analyse und Dokumentation. Vertrauen Sie auf das Know-how unserer Expertinnen und Experten.

In wenigen Steps zu Ihrem Arbeitsschutzangebot.

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Sie erhalten mit wenigen Klicks transparente Angebote für Ihre betriebliche Arbeitssicherheit, Ihre Arbeitsmedizin oder für ein kombiniertes Arbeitsschutzpaket. Nach Erhalt Ihrer Daten werden im persönlichen Gespräch alle Details geklärt. Jetzt Angebot einholen!

Wie wird die Gefährdungsbeurteilung rechtskonform erstellt?

Eine Gefährdungsbeurteilung wird einmal für alle Arbeitsplätze eines Unternehmens erstellt und regelmäßig auf Aktualität überprüft. Bei einem Umbau oder bei der Entstehung neuer Arbeitsplätze oder bei der Beschaffung neuer Maschinen muss sie aktualisiert werden. Die Verantwortung dafür hat der/die Arbeitgeber:in. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und unsere Arbeitsmediziner:innen unterstützen und beraten Sie beim Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung.

Optimaler Schutz und Rechtssicherheit am Arbeitsplatz mit unseren Gefährdungsbeurteilungen.

Unsere Betriebsärzt:innen, Sicherheitsfachkräfte (Sifa) und Arbeitspsycholog:innen unterstützen Sie bei der Erstellung folgender Gefährdungsbeurteilungen:

  • Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Gefährdungsbeurteilung zur Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefährdungsbeurteilung zum Umgang mit Arbeitsstoffen und Gefahrstoffen (GefStoffV)
  • Gefährdungsbeurteilung zu Infektionsrisiken durch Biostoffe (BioStoffV)
  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (GB Psych)
  • Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot zur gemeinsamen Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung an! Wir unterstützen Sie dabei Ihre Gefährdungen am Arbeitsplatz zu identifizieren, rechtsfkonform zu dokumentieren und nachhaltig zu senken.

Häufig gestellte Fragen rund um Gefährdungsbeurteilungen

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Wie erstellt man eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben. Zum Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ist es hilfreich, sich an folgende sieben Schritte zu halten:

  1. Arbeitsplätze und Tätigkeiten bestimmen
  2. Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln
  3. Gefährdungsbeurteilungen erstellen
  4. Arbeitsschutzmaßnahmen planen
  5. Arbeitsschutzmaßnahmen durchführen
  6. Überprüfung der Wirksamkeit
  7. Gefährdungsbeurteilungen aktuell halten

Wer trägt die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung?

Der/Die Arbeitgeber:in trägt die Pflicht und Verantwortung durch Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Ebenso für das Festelegen und Umsetzen der daraus resultierenden Arbeitsschutzmaßnahmen. Er/Sie kann sich aber Unterstützung bei fachkundigen Personen wie Betriebsarzt/Betriebsärztin oder Fachkraft für Arbeitssicherheit holen. Diese sind schriftlich zu beauftragen, haben aber dennoch „nur“ beratende Funktion.

Ist eine Muster-Gefährdungsbeurteilung rechtssicher?

Eine Muster-Gefährdungsbeurteilung ersetzt nicht die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Es gibt zwar zahlreiche Muster-Gefährdungsbeurteilungen, aber das allein reicht nicht aus. Im Falle einer Prüfung wird untersucht, ob die Gefährdungsbeurteilung den betrieblichen Gegebenheiten angemessen und konkret durchgeführt und dokumentiert wurde und ob Maßnahmen, Wirksamkeitskontrollen und Dokumentation ausreichend, geeignet und angemessen sind. Mit Muster-GBUs erreicht man dabei schnell gewisse Grenzen – und Gefährdungen am Arbeitsplatz von Betrieb zu Betrieb doch sehr individuell.

Wie wird die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert?

Als Teil jeder Gefährdungsbeurteilung schreiben wir mit Ihnen

  1. eine ausführliche Beschreibung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zur Reduktion der Gefährdungen am Arbeitsplatz
  2. eine übersichtliche Dokumentation der Ergebnisse gemäß den gesetzlichen Erfordernissen
  3. eine detaillierte Dokumentation zur Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen

Infoblatt Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung mit TÜV Rheinland

Kurz und bündig: die wichtigsten Informationen rund um die Arbeitsplatz Gefährdungsbeurteilung.

pdf Infoblatt zur Gefährdungsbeurteilung 262 KB Download
pdf Infoblatt zum Mutterschutzgesetz 147 KB Download

Umfang und Bereiche unserer arbeitsmedizinischen Betreuung

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb. Sie muss bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten veranlasst oder angeboten werden. Erfahren Sie jetzt mehr darüber!

Eignungsuntersuchungen

Eignungsuntersuchungen

Durch eine Eignungsuntersuchung mit TÜV Rheinland können Sie die Eignung Ihrer Mitarbeitenden für eine bestimmte Tätigkeit feststellen lassen. Manche Berufe erfordern spezielle physische und psychische Fähigkeiten und Potenziale von Beschäftigten. Eine Eignungsuntersuchung mit TÜV Rheinland beantwortet die Frage, ob Ihre Beschäftigten den speziellen Anforderungen gerecht werden können.

Betriebsbegehungen

Betriebsbegehungen

Betriebsbegehungen sind die Voraussetzung dafür, dass der/die Arbeitsmediziner*in die Arbeitsplätze kennt. Die Betriebsbegehung kann durch unsere Expert*innen routinemäßig oder anlassbezogen erfolgen.

Arbeitssschutzausschuss

Arbeitssschutzausschuss

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat die Aufgabe, bei Anliegen hinsichtlich Arbeitsschutz und Unfallverhütung zu beraten. Unsere Betriebsärzt*innen sind neben dem/der Arbeitgeber*in, der Interessenvertretung, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten Mitglieder des ASA. Sie beraten gemeinsam zur Umsetzung eines modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Jahresarbeitsplan

Jahresarbeitsplan

Im Jahresarbeitsplan werden gemeinsam mit der Geschäftsführung die wichtigsten Jahresziele bezüglich des Arbeits- und Gesundheits-schutzes in Ihrem Unternehmen festgelegt.

Informieren Sie sich über die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung mit TÜV Rheinland

Ihre Gefährdungsbeurteilung mit TÜV Rheinland

Ihre Gefährdungsbeurteilung mit TÜV Rheinland

Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie mehr über die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mit TÜV Rheinland.