Wir unterstützen Sie bei allen Arten von Gefährdungsbeurteilungen
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist das zentrale Element, wenn es um einen nachhaltigen Arbeits- und Gesundheitsschutz geht.
Ziel der Gefährdungsbeurteilungen ist es, die körperlichen und psychischen Belastungen Ihrer Mitarbeitenden zu kennen und die Gefährdungen am Arbeitsplatz durch entsprechende Schutzmaßnahmen nachhaltig zu reduzieren. Im Idealfall sollen Risiken völlig ausgeschlossen werden, damit Ihre Beschäftigten erst gar nicht gefährdet werden.
Jedes Unternehmen ab einer bzw. einem Beschäftigten verpflichet sich zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation. Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) können sich aus weiteren Regelwerken Bedarfe zur GBU ergeben.
Beispiele hierfür sind:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
Das Gesetz fordert für alle vorhandenen Arbeitsplätze und Tätigkeiten im Unternehmen eine fundierte Einschätzung, ob und wenn ja welche Gesundheitsgefahren bei dieser spezifischen Tätigkeit für die Beschäftigten entstehen können. Was recht simpel klingt, ist in der Praxis oft schwer festzumachen. Denn häufig gehören zu einer Tätigkeit viele einzelne Teilaufgaben, die nicht deutlich voneinander zu trennen sind. Wir helfen Ihnen mit einer fundierten Analyse und Dokumentation. Vertrauen Sie auf das Know-how unserer Expertinnen und Experten.
Wie wird die Gefährdungsbeurteilung rechtskonform erstellt?
Eine Gefährdungsbeurteilung wird einmal für alle Arbeitsplätze eines Unternehmens erstellt und regelmäßig auf Aktualität überprüft. Bei einem Umbau oder bei der Entstehung neuer Arbeitsplätze oder bei der Beschaffung neuer Maschinen muss sie aktualisiert werden. Die Verantwortung dafür hat der/die Arbeitgeber:in. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und unsere Arbeitsmediziner:innen unterstützen und beraten Sie beim Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung.
Optimaler Schutz und Rechtssicherheit am Arbeitsplatz mit unseren Gefährdungsbeurteilungen.
Unsere Betriebsärzt:innen, Sicherheitsfachkräfte (Sifa) und Arbeitspsycholog:innen unterstützen Sie bei der Erstellung folgender Gefährdungsbeurteilungen:
- Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Gefährdungsbeurteilung zur Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefährdungsbeurteilung zum Umgang mit Arbeitsstoffen und Gefahrstoffen (GefStoffV)
- Gefährdungsbeurteilung zu Infektionsrisiken durch Biostoffe (BioStoffV)
- Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (GB Psych)
- Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot zur gemeinsamen Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung an! Wir unterstützen Sie dabei Ihre Gefährdungen am Arbeitsplatz zu identifizieren, rechtsfkonform zu dokumentieren und nachhaltig zu senken.
Häufig gestellte Fragen rund um Gefährdungsbeurteilungen
Infoblatt Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung mit TÜV Rheinland
Kurz und bündig: die wichtigsten Informationen rund um die Arbeitsplatz Gefährdungsbeurteilung.
Umfang und Bereiche unserer arbeitsmedizinischen Betreuung
Informieren Sie sich über die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung mit TÜV Rheinland
Ihre Gefährdungsbeurteilung mit TÜV Rheinland
Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie mehr über die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mit TÜV Rheinland.