Strahlenschutzuntersuchung für beruflich strahlenexponierte Personen Kategorie A und B

Sicherer Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung durch unsere Strahlenschutzuntersuchung der Arbeitsmedizin

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sieht zum Schutz der Gesundheit beruflich strahlenexponierter Personen ärztliche Überwachung durch ermächtigte Ärztinnen und Ärzte vor. Das Ziel der ärztlichen Strahlenschutzuntersuchung ist die Feststellung der gesundheitlichen Eignung beruflich strahlenexponierter Personen zur Ausübung und Fortführung ihrer beruflichen Tätigkeit.

Unser arbeitsmedizinisches Team, das diese Strahlenschutzuntersuchungen vornimmt, besitzt hierfür wie vorgeschrieben, die erforderliche Fachkunde und ist von der zuständigen Behörde dazu ermächtigt. Zudem beraten wir Ihre Mitarbeitenden ausführlich zu Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit.

Sie möchten mehr über unsere Strahlenschutzuntersuchung erfahren? Kontaktieren Sie uns!

Ihre Vorteile unserer ärztlichen Überwachung von strahlenexponiertem Personal

Erfüllen Sie mit der ärztlichen Überwachung die gesetzlichen Vorgaben und gewinnen Sie Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften.

Profitieren Sie außerdem vom hohen Ausbildungsniveau unseres Fachpersonals. Mit unserem bundesweiten Untersuchungsangebot bieten wir Ihnen eine effiziente Abwicklung und kurzfristige Terminvereinbarungen. Sparen Sie dadurch sowohl Zeit als auch Kosten.

Strahlenschutzuntersuchung Ablauf

Ihr Strahlenschutzbeauftragter ermittelt, für welche Beschäftigten die Strahlenschutzuntersuchung nötig ist:

Beruflich strahlenexponierte Personen werden je nach Ausmaß der Strahlenexposition in die Kategorien A oder B eingestuft. Für exponiertes Personal der Strahlenschutz Kategorie A ist eine jährliche Untersuchung bzw. Strahlenschutz Vorsorge notwendig.

Bei Kategorie B wird eine ärztliche Überwachung nur gefordert, wenn die Behörde dieses anordnet.

Die ärztliche Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen umfasst:

  • die ärztliche Untersuchung,
  • die ärztliche Beurteilung
  • und die besondere arbeitsmedizinische Vorsorge bei Überschreitung der Dosiswerte.

Art und Umfang richten sich neben dem Gesundheitszustand auch nach den Arbeitsbedingungen, den gesundheitlichen Folgen möglicher Zwischenfälle und der Art der Strahlenexposition.

Nach der telefonischen Terminvereinbarung führen wir die Strahlenschutzuntersuchung in einem unserer arbeitsmedizinischen Zentren in Ihrer Nähe durch. Alternativ können die Untersuchungen für die strahlenexponierte Person auch vor Ort in Ihrem Unternehmen stattfinden – geeignete Räumlichkeiten und eine Mindestanzahl an Untersuchungen werden dabei vorausgesetzt.

Über die Strahlenschutzuntersuchung stellen wir eine ärztliche Bescheinigung aus oder dokumentieren sie im Strahlenpass.

Effiziente Abwicklung nach Strahlenschutzverordnung durch bundesweite Untersuchungsstandorte

Informieren Sie sich zu unseren Services rund um die arbeitsmedizinische Vorsorge Strahlenschutz.

Informieren Sie sich zu unseren Services rund um die arbeitsmedizinische Vorsorge Strahlenschutz.

Wir unterstützen Sie umfassend bei der gesetzlich vorgeschriebenen Strahlenschutzuntersuchung der Arbeitsmedizin von strahlenexponiertem Personal.