Durch unsere arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Biostoffen sind Sie bestens betreut
Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ist das Risiko, mit Krankheitserregern in Kontakt zu kommen und sich zu infizieren, besonders hoch. Von der Medizin und der Pflege über soziale Tätigkeiten bis hin zur Arbeit im Veterinärbereich, bei Tätigkeiten in Klär- und Grünanlagen sowie in der Abfallwirtschaft bieten Ihnen unsere Expertinnen und Experten qualifizierte arbeitsmedizinische Vorsorgen. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und gemäß der Biostoffverordnung leisten Sie damit einen aktiven Beitrag zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen.
Unsere erfahrenen Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner führen die Vorsorge durch und beraten Sie ausführlich zu entsprechenden Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit Biostoffen. Bei Krankheiten, denen durch Impfungen vorgebeugt werden kann, führen wir zudem die jeweiligen Immunisierungen durch.
Sie möchten mehr Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (ehemals Arbeitsmedizinische Untersuchung G42) erhalten? Kontaktieren Sie uns jetzt.
Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe minimieren mit unseren Angeboten zur ehemaligen G42 Untersuchung
Diese umfassende arbeitsmedizinische Vorsorge dient zur Vorbeugung der Entstehung oder Verschlimmerung von Gesundheitsstörungen Ihrer Beschäftigten durch biologische Gefahrstoffe.
Durch die Vorsorge auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben (u.a. Biostoffverordnung) und gewinnen Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften.
Wir beurteilen und erkennen frühzeitig arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen durch biologische Gefahrenstoffe gemäß Biostoffverordnung
![Ablauf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G42 ehemals)](/content-media-files/master-content/services/academy-life-care/0242-tuv-rheinland-g42-check-ups-for-activities-with-risk-of-infection/tuv-rheinland-biologische-arbeitsstoffe-visual-de_core_1_x.png)
Wenn biologische Gefahrstoffe mit Infektionsrisiko benutzt werden, muss die Vorsorge vom Arbeitgeber entweder selber angeboten oder verpflichtend veranlasst werden. Besonders betroffen sind dabei Tätigkeiten im Gesundheitsbereich, aber auch Arbeiten mit Tieren, im Labor, bei Kläranlagen, Grünanlagen mit niederer Vegetation oder in der Abfallwirtschaft.
Unsere Expertinnen und Experten übernehmen dabei die arbeitsmedizinische Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Das Impfangebot und damit auch die Impfung selbst sind Bestandteil der Vorsorge, beschränkt auf die Fälle, in denen das Infektionsrisiko der Beschäftigten tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist.
Nach telefonischer Terminvereinbarung führen wir die Vorsorge zu Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in einem arbeitsmedizinischen Zentrum in Ihrer Nähe durch. Die Vorsorge durch unser erfahrenes Personal umfasst:
- die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit
- die individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten
- ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, einschließlich Arbeitsanamnese
- gegebenenfalls körperliche oder klinische Untersuchungen
Sowohl der Arbeitgeber als auch die beschäftigte Person erhalten eine Vorsorgebescheinigung mit den Angaben, dass, wann und aus welchem Anlass, ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat und wann eine weitere Vorsorge angezeigt ist.
![Unsere Betriebsärztinnen und -ärzte beraten Sie gern im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.](/content-media-files/master-content/contacts/generic/contact_amd_core_4_3.jpg)
Unsere Betriebsärztinnen und -ärzte beraten Sie gern im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.
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