Sicheres Arbeiten mit Atemschutzgeräten

Erhöhen Sie die Arbeitssicherheit durch unsere Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen für Träger von Atemschutzgeräten

Arbeiten unter Atemschutz ist eine starke körperliche Belastung. Druckdifferenzen und das hohe Zusatzgewicht von bis zu 25 kg fordern beste Gesundheit. Unsere arbeitsmedizinische Vorsorge bzw. Eignungsuntersuchung für Arbeitnehmende prüft zuverlässig und rechtskonform die Atemschutzgeräteträger Voraussetzungen.

Unsere erfahrenen Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner prüfen, ob Ihre Mitarbeitenden wirklich fit und vor allem geeignet für das Tragen von Atemschutzgeräten sind. Sie beraten sie außerdem umfassend zu Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit.

Sie möchten mehr Informationen zu unseren Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen zur Atemschutztauglichkeit erhalten? Kontaktieren Sie uns!

Unsere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Atemschutz hilft Schäden und Ausfälle zu vermeiden

Mit unserer Atemschutz Untersuchung und Vorsorge vermeiden Sie Gesundheitsschäden und reduzieren unfallbedingte Ausfallzeiten. Durch diese präventive Maßnahme erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten und reduzieren dadurch auch mögliche Haftungsrisiken. Gewinnen Sie außerdem Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften.

Unsere Dienstleistung für Atemschutzgeräteträger im Überblick

Die Einteilung der Atemschutzgeräte in Gruppen ist in der Arbeitsmedizinischen Regel 14.2 (AMR) durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin festgelegt und erfolgt nach dem Gerätegewicht und den Druckdifferenzen bei der Ein- und Ausatmung:

  • Gruppe 1: Gewicht des Gerätes bis zu 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar
  • Gruppe 2: Gerätegewicht von 3-5 kg oder Atemwiderstand über 5 mbar
  • Gruppe 3: Gewicht des Gerätes über 5 kg

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV Atemschutzgeräte) ist vom Arbeitgeber eine Angebotsvorsorge für die Träger der Gruppe 1 anzubieten sowie eine Pflichtvorsorge für die Träger der Gruppen 2 und 3 zu veranlassen. Eine Eignungsuntersuchung erfolgt nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV7).

Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt für welche Mitarbeitende die Atemschutzgeräteträger Untersuchung erforderlich ist. Nach der telefonischen Terminvereinbarung untersuchen wir Ihre Mitarbeitenden in einem unserer arbeitsmedizinischen Zentren in Ihrer Nähe und stellen ihnen anschließend die arbeitsmedizinische Bescheinigung aus.

Wir stehen Ihnen gern für die Beantwortung weiterer Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

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