Beschwerde- und Einspruchsverfahren der Validierungs- und Verifizierungsstelle TÜV Rheinland Energy & Environment GmbH
Jeder Kunde der Validierungs- und Verifizierungsstelle TÜV Rheinland Energy & Environment GmbH hat die Möglichkeit, sich über eine Validierungs- oder Verifizierungsdienstleistung zu beschweren, egal ob es um Inhalte oder um administrative Belange geht. TÜV Rheinland Energy & Environment GmbH akzeptiert dabei jede Art der Übermittlung einer Beschwerde, z.B. über unser Webformular in unser Rubrik Lob und Kritik, per elektronische oder konventionelle Post, telefonisch oder persönlich.
Bezieht sich eine Beschwerde auf mindestens einen der folgenden Punkte:
- die Ablehnung, eine Validierung/Verifizierung fortzusetzen,
- Entscheidungen, eine Validierung/Verifizierung abzulehnen, oder zurückzuziehen,
so wird sie als Einspruch behandelt.
Die Validierungs- und Verifizierungsstelle TÜV Rheinland Energy & Environment GmbH, bestätigt den Eingang eines Einspruchs einer Beschwerde schriftlich, üblicherweise binnen einer Woche ab Eingang.
Nach Prüfung des Einspruchs / der Beschwerde übersendet TÜV Rheinland Energy & Environment GmbH eine Stellungnahme zur Annahme oder zu Ablehnung, mit Begründung.
Um Interessenkonflikte bei der Bearbeitung einer Beschwerde bzw. eines Einspruchs zu vermeiden, sind Entscheidungen von unabhängigem Personal zu treffen. In Fällen, bei denen dies nicht vollständig sichergestellt werden kann, ist die Validierungs- und Verifizierungsstelle TÜV Rheinland Energy & Environment GmbH verpflichtet, den Konzern-Mechanismus zur Sicherung der Unparteilichkeit (Lenkungsgremium BS I GER) zu initiieren. Das Lenkungsgremium kann auch informiert werden, wenn der Einspruchsführer mit der Stellungnahme, der Begründung oder gegebenenfalls der Revision der Entscheidung einverstanden ist und er dies schriftlich kommuniziert.
Nach vollständiger Bearbeitung der Beschwerde/ des Einspruchs erhält der Beschwerde-/ Einspruchsführer immer eine abschließende Antwort.
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