current language
Deutschland verfügbar in folgenden Sprachen:
oder wählen Sie Ihr TÜV Rheinland Land / Ihre Region aus:

Arbeitsmedizin von TÜV Rheinland

Für eine rechtssichere arbeitsmedizinische und betriebsärztliche Betreuung

Fördern Sie aktiv die Gesundheit in Ihrem Unternehmen:

Wenn es um die Gesundheit der Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen geht, sind unsere Betriebsärzt:innen verlässlichen Ansprechpartner:innen für Ihre betriebsärztliche Versorgung. Sie verfügen über umfassende Praxiserfahrung und fundierte arbeitsmedizinische und rechtliche Kenntnisse. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir einen Betreuungsplan, der sich an den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens orientiert. Unser Team berät Sie zu einem wirkungsvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein persönliches Kennenlernen, um Ihre betriebliche arbeitsmedizinische Betreuung zu gestalten!

Praktische Übersicht für Ihre arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Untersuchungen.

Praktische Übersicht für Ihre arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Untersuchungen.

Noch nie war es so leicht, einen Überblick über die notwendigen Vorsorgen, Untersuchungen und Impfungen für Ihre Mitarbeitenden zu gewinnen. Einfach zutreffenden Kästchen ankreuzen und kurz nach Absenden des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine Zusammenfassung erhalten. Direkt ausprobieren!

Was ist Arbeitsmedizin? Gesetzliche Grundlagen und Ablauf

Inhalt und Umfang der arbeitsmedizinischen Betreuung sind im ASiG in Verbindung mit der Vorschrift 2 der DGUV geregelt. Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen immer die Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung in Anspruch nehmen. Für kleinere Unternehmen gibt es noch weitere Betreuungsmöglichkeiten.

Entsprechend Ihrer Unternehmensgröße und Branche unterstützen wir Sie mit unserer arbeitsmedizinischen Betreuung. Wir vereinbaren nach Vertragsabschluss regelmäßige Betreuungszeiten durch unsere Betriebsärztin/unseren Betriebsarzt und legen die jährlichen Inhalte unserer arbeitsmedizinischen Beratung fest. Sie erhalten standardisierte Dokumentationen.

Benötige ich Arbeitsschutz?

Alle Arbeitgebenden sind laut Arbeitsschutzgesetz zur Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Die rechtlichen Grundlagen der betriebsärztlichen Betreuung und Arbeitsmedizin sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) beschrieben. Insbesondere laut ArbSchG § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen muss der/die Arbeitgeber:in entsprechende Maßnahmen für den Arbeitsschutz treffen. Schon Unternehmen mit einer/einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden sind zur Einhaltung der oben genannten Gesetze verpflichtet und müssen eine Ärztin/einen Arzt für arbeitsmedizinische Untersuchungen und zur medizinischen Beratung ihrer Mitarbeitenden bestellen.

In wenigen Steps zu Ihrem Arbeitsschutzangebot.

In wenigen Steps zu Ihrem Arbeitsschutzangebot.

Sie erhalten mit wenigen Klicks transparente Angebote für Ihre betriebliche Arbeitssicherheit, Ihre Arbeitsmedizin oder für ein kombiniertes Arbeitsschutzpaket. Nach Erhalt Ihrer Daten werden im persönlichen Gespräch alle Details geklärt. Jetzt Angebot einholen!

Zu diesen Themen berät Sie unsere Betriebsärztin/unser Betriebsarzt

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Einführung von neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb
  • Mitarbeitendenberatung über Gesundheitsgefahren bei der Arbeit
  • Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
  • Arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische und sonstige ergonomische sowie arbeitshygienische Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
  • Untersuchungen (Arbeitsmedizinische Vorsorge, Eignungsuntersuchungen), Beurteilungen und Beratungen
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen (u. a. bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und Gefahrstoffen)
  • Betriebliche Suchtprävention
  • Arbeitsplatzwechsel, Eingliederung und Wiedereingliederung (betriebliches Eingliederungsmanagement)

Arbeitsmedizinische Betreuungsformen

Grundbetreuung
Betriebsspezifische Betreuung
Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten

Kurz gesagt umfasst die Grundbetreuung alles, was ein/eine Unternehmer:in in Bezug auf Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz beachten muss.

Beispielhafte Bestandteile der Grundbetreuung:

  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Teilnahme an Besprechungen (ASA)
  • Arbeitsmedizinische Beratung

Die Zeiten, die Sie für die Grundbetreuung einkalkulieren müssen, sind gesetzlich festgelegt.

Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und soll sicherstellen, dass betriebliche Besonderheiten, z. B. spezifische Gefährdungen, in der Betreuung angemessen berücksichtigt werden.

Die betriebsspezifische Betreuung umfasst somit die Beratungs- und Betreuungsleistung, die sich durch die individuelle Struktur Ihres Unternehmens ergibt. Dazu gehören auch, falls notwendig, die Untersuchungen (Vorsorge, Eignungsuntersuchungen) der Mitarbeitenden.

Der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung muss individuell ermittelt werden. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne bei der Ermittlung Ihres individuellen Betreuungsbedarfs.

Die Grund- und anlassbezogene Betreuung ist eine spezielle Betreuungsform für Unternehmen mit maximal zehn Vollbeschäftigten. Hier gibt es keine festgeschriebenen Mindesteinsatzzeiten für Sicherheitsfachkräfte (Sifa) und Betriebsärzt:innen.

Die Betreuungsform setzt sich aus der Grundbetreuung unter Einbindung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes sowie einer anlassbezogenen Betreuung zusammen. Der Bedarf muss regelmäßig vom Unternehmen überprüft und aktualisiert werden. Bei bestimmten Anlässen muss das Unternehmen die Betriebsärztin/den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen.

Bereiche unserer arbeitsmedizinischen Betreuung

Arbeitsmedizinische Vorsorge
Gefährdungsbeurteilungen
×

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Unsere arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen haben das Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

×

Gefährdungsbeurteilungen

Als Arbeitgeber*in sind Sie dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Unsere Betriebsärzt*innen beraten Sie bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilungen

Eignungsuntersuchungen
Betriebsbegehungen
×

Eignungsuntersuchungen

Durch eine Eignungsuntersuchung mit TÜV Rheinland können Sie die Eignung Ihrer Mitarbeitenden für eine bestimmte Tätigkeit feststellen lassen.

Eignungsuntersuchungen

×

Betriebsbegehungen

Betriebsbegehungen sind die Voraussetzung dafür, dass der/die Arbeitsmediziner*in die Arbeitsplätze der Beschäftigten kennt, zu den konkreten Arbeitsbedingungen beraten und die arbeitsmedizinische Vorsorge basierend auf der Kenntnis der konkreten Belastungssituation durchführen kann. Die Betriebsbegehung kann durch unsere Expert*innen routinemäßig oder anlassbezogen erfolgen.

Betriebsbegehungen

Arbeitsschutzausschuss
Jahresarbeitsplan
×

Arbeitsschutzausschuss

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat die Aufgabe, bei Anliegen hinsichtlich Arbeitsschutz und Unfallverhütung zu beraten. Unsere Betriebsärzt*innen sind neben dem/der Arbeitgeber*in, der Interessenvertretung, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten Mitglieder des ASA. Sie beraten gemeinsam zur Umsetzung eines modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Arbeitsschutzausschuss

×

Jahresarbeitsplan

Im Jahresarbeitsplan werden gemeinsam mit der Geschäftsführung die wichtigsten Jahresziele bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Ihrem Unternehmen festgelegt.

Jahresarbeitsplan

Arbeitsmedizin mit TÜV Rheinland

Möchten Sie mehr über unsere arbeitsmedizinische Betreuung und betriebsärztliche Versorgung erfahren? Kontaktieren Sie uns gerne für ein Beratungsgespräch.