Unsere arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen haben das Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.
Als Arbeitgeber*in sind Sie dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Unsere Betriebsärzt*innen beraten Sie bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Durch eine Eignungsuntersuchung mit TÜV Rheinland können Sie die Eignung Ihrer Mitarbeitenden für eine bestimmte Tätigkeit feststellen lassen.
Betriebsbegehungen sind die Voraussetzung dafür, dass der/die Arbeitsmediziner*in die Arbeitsplätze der Beschäftigten kennt, zu den konkreten Arbeitsbedingungen beraten und die arbeitsmedizinische Vorsorge basierend auf der Kenntnis der konkreten Belastungssituation durchführen kann. Die Betriebsbegehung kann durch unsere Expert*innen routinemäßig oder anlassbezogen erfolgen.
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat die Aufgabe, bei Anliegen hinsichtlich Arbeitsschutz und Unfallverhütung zu beraten. Unsere Betriebsärzt*innen sind neben dem/der Arbeitgeber*in, der Interessenvertretung, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten Mitglieder des ASA. Sie beraten gemeinsam zur Umsetzung eines modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Im Jahresarbeitsplan werden gemeinsam mit der Geschäftsführung die wichtigsten Jahresziele bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Ihrem Unternehmen festgelegt.