Satzung
Der TÜV Rheinland e.V. verfolgt seit Gründung den Zweck, Mensch, Umwelt und Sachgüter vor den nachteiligen Auswirkungen technischer Anlagen oder Einrichtungen aller Art zu schützen und die dafür notwendigen Einrichtungen zu schaffen. Die Führungsfunktion des Vereins für die TÜV Rheinland Group ergibt sich aus seinem Alleineigentum an der TÜV Rheinland AG. Der Verein selbst führt keinen auf Gewinn abzielenden Geschäftsbetrieb.
Der Verein ist im Rahmen seines Vereinszwecks und seiner Vereinsaufgaben auch als sog. Beliehener Träger öffentlicher Aufgaben in privatrechtlicher Form. Neben seiner Eigenschaft als Zulassungsträger hat er die selbst oder über seine Tochtergesellschaften wahrzunehmende Aufgabe, die amtlichen Prüfungen für Geräte- und Produktsicherheit sowie im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften durchzuführen.
Die Vereinssatzung, die Sie im Folgenden herunterladen können, regelt nicht nur den Namen, Sitz und Zweck des Vereins, sondern insbesondere auch die wesentlichen Vorgaben für eine Mitgliedschaft sowie die Zusammensetzung und Aufgaben der Organe des Vereins.