Das deutsche GS-Zeichen ist ein freiwilliges Sicherheitszeichen, das über die Grenzen Deutschlands hinaus Beachtung findet. Das GS-Zeichen ist zwar kein allgemeines Qualitätssiegel, bringt aber positive Auswirkungen für die Produktsicherheit: Jedes Jahr werden in Deutschland bzw. für den deutschen Markt für viele zehntausend Produkte GS-Zeichen beantragt, wobei etwa die Hälfte der Produkte erst in Sachen Sicherheit nachgebessert werden muss, bevor das Zeichen erteilt werden kann. Aktuell tragen mehr als 20.000 verschiedene Produkte weltweit das GS-Zeichen von TÜV Rheinland.
Das GS-Zeichen soll gewährleisten, dass die technischen Anforderungen an die Sicherheit eines Produktes erfüllt sind und durch ein unabhängiges Prüfunternehmen wie TÜV Rheinland kontrolliert werden. Die Vergabe des GS-Zeichens ist im Produktsicherheitsgesetz geregelt und auf maximal fünf Jahre befristet. Bei einer Änderung des geprüften Produktes erlischt es automatisch. Geprüft werden müssen sämtliche Auswirkungen des Produktes auf Gesundheit und Sicherheit des Menschen. Von Produkt zu Produkt sind selbstverständlich sehr unterschiedliche Prüfungen erforderlich.
Aus den sehr allgemeinen Vorgaben ergibt sich im Einzelnen der Prüfumfang. TÜV Rheinland als eines der Prüfunternehmen in Deutschland und Europa ist von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik benannt und darf für das GS-Zeichen Zertifikate ausstellen. Um das GS-Zeichen anbringen zu dürfen, muss der Hersteller sein Produkt von einer Prüfstelle wie TÜV Rheinland einer so genannten Baumusterprüfung unterziehen. Die erforderlichen Prüfungen führt TÜV Rheinland in einem seiner Produktprüflabore weltweit durch.
Damit ein Hersteller sein Zertifikat aufrechterhalten kann, kontrolliert TÜV Rheinland beispielsweise die Fabrik des Herstellers. Dabei geht es darum, ob das produzierte Produkt noch dem geprüften Muster entspricht oder Änderungen vorgenommen worden sind. Zu solchen zumeist jährlichen Inspektionen gehören auch eine Kontrolle der Qualitätssicherung und der Endproduktprüfung. Ziel ist es festzustellen, ob die Serienfertigung des Produktes funktioniert. Bei Veränderungen an dem Produkt muss der Hersteller TÜV Rheinland informieren, da die Gültigkeit des Zertifikates sonst erlischt.
Mit dem GS-Zeichen können Produkte des täglichen Bedarfs versehen werden, wie zum Beispiel Möbel, Unterhaltungselektronik, Werkzeuge, Spielzeug, Fitnessgerät, Kinderwagen, Mountainbikes, Haushalts- und Küchengeräte, aber auch Spielplatzgeräte oder technische Arbeitsmittel wie z.B. Spezialwerkzeuge, Hebe- und Fördereinrichtungen.