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Herstellung und Betrieb von Druckgeräten

Herstellung und Betrieb von Druckgeräten

Service aus einer Hand

Ihr Plus:
Als Hersteller oder Betreiber von Druckbehältern und geräten bieten wir Ihnen Service aus einer Hand. Von der Unterstützung im Genehmigungsverfahren über die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter bis zur Prüfung Ihrer Anlagen. Erschließen Sie sich die globalen Märkte mit der Zertifizierung Ihrer Druckgeräte nach europäischem Recht und nach den unterschiedlichsten nationalen Vorschriften.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit der Betreuung Ihrer Druckgeräte durch TÜV Rheinland

  • reduzieren Sie als Hersteller Ihre Entwicklungskosten und profitieren von
    der langjährigen Erfahrung unserer Experten.
  • eröffnen Sie sich globale Märkte für Ihre Druckgeräte.
  • minimieren die Ausfall- oder Standzeiten durch optimale Prüffristen.
  • sichern Sie den störungsfreien Betrieb Ihrer Anlage.
  • weisen Sie nach, dass Sie Ihren Sorgfaltspflichten nachkommen und schaffen so
    für den Schadensfall die Grundlage zur Schuldbefreiung.
  • optimieren Sie Ihr Prüfmanagement mit unserer Datenbank-Lösung EquipmentOnline.
  • entscheiden Sie sich für einen Partner in Ihrer Nähe, bundesweit präsent.

Unser Dienstleistungsangebot im Überblick

Unsere Experten bieten Ihnen als Hersteller oder Betreiber von Druckbehältern neben unseren Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und Anlagensicherheit:

  • Begleitung bei der Herstellung von Druckgeräten,
  • Prüfung der Herstellung gemäß Richtlinie 09/105/EG für einfache Druckbehälter,
    umgesetzt in deutsches Recht durch die 6. GPSGV, eine Rechtsverordnung
    des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes,
  • Prüfung besonderer Druckgeräte gemäß Anhang 5 BetrSichV, Betreibssicherheitsverordnung,
  • Sicherheitsbeurteilungen der Konstruktionen und der qualitätsgerechten Fertigung,
  • Produktzertifizierung und wiederkehrende Prüfungen gemäß 99/36/EG,
  • Zertifzierung nach der Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU,
  • Unterstützung bei Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren,
  • Prüfung vor Inbetriebnahme,
  • Wiederkehrende und angeordnete außerordentliche Prüfungen,
  • Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitstechnische Bewertung,
  • Prüfung der technischen Unterlagen,
  • Begleitung während der Planungsphase und bei Reparatur und Umbaumaßnahmen,
  • Terminverfolgung zur Einhaltung von Prüffristen,
  • Information und Beratung zu Sicherheitsanforderungen und technischen Ausführungsmöglichkeiten bei Planung, Erichtung oder Änderung,
  • Gutachten zur Prüffristverlängerung,
  • Ausbildung von befähigten Personen gemäß der Technischen Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 1203 sowie
  • Schadensgutachten.

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