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Trainings zu Führerscheinen


TÜV Rheinland

Zum Führen bestimmter Fahrzeuge und Maschinen ist nach dem Arbeitsschutzgesetz nur geschultes Personal zugelassen. Ein entsprechender Fahrausweis ist zum Beispiel nötig für Flurförderfahrzeuge (Stapler), Krane, Tankwagen oder spezielle Baumaschinen.

Als verantwortliche Führungskraft verringern Sie Ihr persönliches Haftungsrisiko, indem Sie den Schulungsanforderungen der Berufsgenossenschaften nachkommen. Unsere Schulungen vermitteln relevantes Wissen aus Theorie und Praxis: unter anderem zu Arbeits- und Betriebssicherheit, rechtlichen Vorschriften sowie Wartung und Pflege.

Profitieren Sie von unserem umfangreichen Angebot an Schulungen sowie unseren qualifizierten Experten, die Ihnen deutschlandweit praxisrelevante Kenntnisse an vielen Standorten vermitteln.

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