Die neue Prüfrichtlinie

Die neue Prüfrichtlinie

Richtlinie für Bremsprüfstände – Wer jetzt nicht handelt, wird ausgebremst!

Zum 01. Januar 2020 endet die Übergangsfrist, alle Bremsenprüfstände müssen dann den neuen Vorgaben der Richtlinie entsprechen.

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Geänderte Bestimmungen – auch für Ihren Bremsprüfstand und Ihr Lichteinstellsystem

Werkstattbetreiber müssen für die Prüfplätze, die von Prüfingenieuren zur Hauptuntersuchung in Autohäusern und Werkstätten genutzt werden, nachweisen, dass diese den aktuellen Vorschriften entsprechen. Dies geschieht durch regelmäßige Kalibrierungen und Stückprüfungen. Ab 01.01.2017 müssen alle Bremsprüfstände und Systeme zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer normenkonform kalibriert werden.

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Jetzt Bremsprüfstände und Lichteinstellplätze prüfen und kalibrieren lassen.

Bremsprüfstände

  • Seit 01.01.2017 müssen eine erweiterte Stückprüfung und eine Kalibrierung durchgeführt werden. Darüber hinaus muss ein Kalibrierschein nach den Vorgaben der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) erstellt werden. TÜV Rheinland führt ab diesem Termin die Stückprüfung und Kalibrierung entsprechend der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 115/2016 durch.
  • Ab 01.01.2018 müssen alle Bremsprüfstände durch einen akkreditierten Dienstleister kalibriert werden.

Systeme zur Überprüfung der Scheinwerfereinstellung

Sofern Stückprüfungen/Kalibrierungen der Systeme/Geräte zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer durchgeführt werden, gilt folgendes:

  • Seit 01.01.2017 sind Kalibrierungen/erweiterte Stückprüfungen gemäß der Anforderungen aus der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 115/2016 durchzuführen.
  • Ab 01.01.2018 müssen Systeme zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer durch einen akkreditieren Dienstleister geprüft werden.

Die "HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie" vom 20.02.2014 ist für bestehende Prüfstützpunkte/Prüfplätze ab dem 01.01.2018 verpflichtend anzuwenden.

WICHTIG: Ab dem 01.01.2018 dürfen in Prüfstützpunkten Hauptuntersuchungen nur noch dann durchgeführt werden, wenn der Nachweis über eine positiv durchgeführte Stückprüfung nach HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie vom 20.02.2014 für das Scheinwerfereinstell-Prüfgerät und die Aufstellflächen für das Scheinwerfer-Einstellprüfgerät und für die Kraftfahrzeuge vorliegt.

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